Genau dieses verwirrt mich.
Wie kann ich einem Kunden, der in meinem OnlineShop was bestellt überhaupt nachweisen, das er es wirklich bestellt hat?!
Denn wenn ich eine Online Bestellung zulasse, hab ich ja vom selbigen keine Unterschrift.
Die einzige Möglichkeit an eine unterschrift zu kommen wäre ja via fax.
Das möchte ich aber auch nicht unbedingt.
Eine Möglichkeit die ich mir gedacht hab:
-Kunde füllt Warenkörbchen, klickt auf Bestellen und gibt alle seine Daten plus mail adresse an.
-Kunde bekommt mail in der er die Bestellung aktivieren muss.
-Beim aktivieren speicher ich mir Uhrzeit und IP.
Gilt sowas? Welches Gesetzt regelt dann das OnlineShop-Zeugs, weil das kann man doch bestimmt wo genau nachlesen. Kann natürlich auch nen Anwalt fragen, bloss will der dafür ja vorneweg 100 euro ;-(
Wie kann ich einem Kunden, der in meinem OnlineShop was bestellt überhaupt nachweisen, das er es wirklich bestellt hat?!
Denn wenn ich eine Online Bestellung zulasse, hab ich ja vom selbigen keine Unterschrift.
Die einzige Möglichkeit an eine unterschrift zu kommen wäre ja via fax.
Das möchte ich aber auch nicht unbedingt.
Eine Möglichkeit die ich mir gedacht hab:
-Kunde füllt Warenkörbchen, klickt auf Bestellen und gibt alle seine Daten plus mail adresse an.
-Kunde bekommt mail in der er die Bestellung aktivieren muss.
-Beim aktivieren speicher ich mir Uhrzeit und IP.
Gilt sowas? Welches Gesetzt regelt dann das OnlineShop-Zeugs, weil das kann man doch bestimmt wo genau nachlesen. Kann natürlich auch nen Anwalt fragen, bloss will der dafür ja vorneweg 100 euro ;-(
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