Onlineshop- Bestellungen ohne Unterschrift?

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  • #16
    Unterschrift ist nicht nötig, wichtig ist für Kleinunternehmen nur, das keine ware gegen Rechnung versendet wird, denn die Rechnungen werden zu 40% nicht beglichen, leider.
    mfg
    marc75

    <Platz für anderes>

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    • #17
      @marc75 - Ganz unrecht hast du da nicht, nur kann man gegen den säumigen Kunden auch ganz nett via gerichtlichen Mahnbescheid vorgehen - das hilft meist - den Mahnbescheid gibt´s in jedem Zeitschriftenladen.
      Bei kleineren Beträgen macht das 1,50 Euro für das Formular und 12,50 Euro für das Amtsgericht. Die Kosten trägt - sofern zahlungsfähig - der Käufer.

      Beim zuständigen Amtsgericht des Käufers kann angefragt werden, ob der Käufer in der Schuldnerkartei eingetragen ist. Wenn ja, sollte man vielleicht erstmal nur den Mahnbescheid machen und nicht direkt einen Anwalt mandatieren, denn dann könnte man versehentlich auch noch auf die Kosten des Anwalts sitzenbleiben.

      Zuletzt geändert von kill_bill; 02.08.2004, 13:56.
      (-:
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      • #18
        Original geschrieben von kill_bill
        @marc75 - Ganz unrecht hast du da nicht, nur kann man gegen den säumigen Kunden auch ganz nett via gerichtlichen Mahnbescheid vorgehen - das hilft meist - den Mahnbescheid gibt´s in jedem Zeitschriftenladen.
        Bei kleineren Beträgen macht das 1,50 Euro für das Formular und 12,50 Euro für das Amtsgericht. Die Kosten trägt - sofern zahlungsfähig - der Käufer.

        Beim zuständigen Amtsgericht des Käufers kann angefragt werden, ob der Käufer in der Schuldnerkartei eingetragen ist. Wenn ja, sollte man vielleicht erstmal nur den Mahnbescheid machen und nicht direkt einen Anwalt mandatieren, denn dann könnte man versehentlich auch noch auf die Kosten des Anwalts sitzenbleiben.

        ist für Kleinunternehmen total unrentabel, extra Kosten, extra Zeitaufwand, nur um offene Beträge im Wert von 40-60 EUR einzuholen.
        mfg
        marc75

        <Platz für anderes>

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        • #19
          Original geschrieben von kill_bill
          Ein Problem könnte sich dann ergeben, wenn der Warenwert unter 40,- Euro liegt und per Nachnahme bestellt wurde - dann sind zumindest die Nachnahmekosten (sowie die Rücksendekosten) vom Käufer zu tragen.
          umso besser. wenn er es nicht zurückschickt hat er den vertrag akzeptiert und ist zur zahlung verpflichtet. wenn er meint, dass er es nicht bestellt hat und er dich rechtzeitig informiert, musst du die ware halt beim kunden abholen.
          Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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          • #20
            Original geschrieben von marc75
            ist für Kleinunternehmen total unrentabel, extra Kosten, extra Zeitaufwand, nur um offene Beträge im Wert von 40-60 EUR einzuholen.
            wieso? das machen doch die inkassounternehmen für dich.
            Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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            • #21
              Original geschrieben von TheUser
              wieso? das machen doch die inkassounternehmen für dich.
              das kostet auch Geld, Zeit und ist nicht immer erfolgreich.
              mfg
              marc75

              <Platz für anderes>

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              • #22
                nö, es gibt inkassounternehmen die akzeptieren den daten-upload mit csv und erheben keine gebühren (ziehen die provision vom schuldner).

                also, kostet weder zeit noch geld

                ist zwar nicht immer erfolgreich, aber meistens.
                Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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