LohnSteuer ???

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    Hallo jungs,

    ich hab ne kurze Steuerrechtliche Angelegenheit,


    bin Student und gleichzeitig führe ich Gewerbe.

    Habe 2 Einkommensquellen (320 € job und Gewerbeeinkommen) , da ich noch studiere und nicht zu Hause wohne ,

    würde ich gerne wissen ob ich die Kosten (Miete und Unterhalt) während des Studiums steuerlich geltend machen ?
    wenn Ja dann bitte die Höhe ?

    MfG
    Ihsan

  • #2
    Hi,

    Steuerberatungen dürfen in Deutschland nur staatl. geprüfte Steuerberater geben. Aber vielleicht gibt es ja zwei Sichtweisen:

    1) Deine gewerbliche Tätigkeit dient nur der Finanzerung deines Studiums und liegen unterhalb von sechs Monaten. In diesen Fall räumt der Gesetzgeber für einen einfachen Studiengang ein Pauschalfreibetrag von 450,- € ein für "Studenten" die noch zu Hause wohnen. Wenn ein oder mehrere weitere Studiengänge wahrgenommen werden, erhöht sich der Betrag auf 900,- €. Ein Einzelnachweis ist dabei nicht nötig, Immatikulationsbescheinigung reicht. Wird vor Ort noch eine Wohnung gehalten, der eigentliche "vorlesungsfreie" Wohnort ist aber woanders, erhöht sich der Satz auf 1.200, - €. Alle weiteren Unterhaltskosten gelten als privat und sind nicht direkt abzugsfähig.

    2) Dein Studium dient nur als Weiterbildungsmassnahme und deine gewerbliche Tätigkeit ist der 'Mittelpunkt deines Lebens'. In diesen Fall sind alle Aufwendung zum Studium Werbungskosten und voll abzugsfähig. Die Wohnung in Uninähe ("Büro" ), alle Fahrten zur Uni ("Reisekosten" ) , jedes Buch das man kauft, jede Kopie die macht und jede Studiengebühr, die man vielleicht zahlt! ("Fortbildungskosten").

    Frohes Neues!

    Blaster
    Yuppi, endlich Elite ...

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    • #3
      Ich würde mir an Deiner Stelle mal überlegen, ob Du überhaupt Einnahmen aus Deinem Gewerbe hast. Es gibt ja schließlich soviele Ausgaben die ein Unternehmer hat, z.B. Bürokosten, das Firmenhandy, der Firmenwagen, Fachliteratur ... Einem Steuerberater fallen da sicher noch einige weitere Punkte ein.
      Da ich aber kein Steuerberater bin, kann ich Dir da auch nicht mehr zu sagen und Dich leider auch nicht beraten ...
      Ist halt nur mal so eine Idee ...
      Of all things I've lost
      I miss my mind the most

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      • #4
        @tj99de: Und ich kann nur hinzufügen, dass man - sofern man soetwas mehrmals macht - schnell sein Unternehmen als "Liebhaberei" anerkannt bekommt und dann gleich aufhören kann.
        Contentpapst 3.1 - Der Preisbrecher unter den Content-Management-Systemen
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        • #5
          Du brauchst für sowas natürlich einen Steuerberater, sonst klappt das nicht ...
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