Hi,
ich erstelle Internetseiten und würde gerne eure Meinung zu folgenden Fall wissen:
Ich habe mit einem neuen Kunden ein Beratungsgespräch ausgemacht in dem über seine Internetseite gesprochen werden sollte. In diesem bat er mich die Internetadresse schon vor einem (evetuellen) Auftrag über die Erstellung der Internetseite zu registrieren. Ich suchte also nach einem geeigneten Provider und veranlasste die Registrierung auf seinen Namen.
Nun hat er einen anderen Dienstleister mit der Erstellung seiner Internetseite beauftragt. Ich habe ihm daraufhin die Kosten für die Auswahl und Abwicklung mit dem Provider in Rechnung gestellt und er weigert sich die Rechnung zu bezahlen, da dies nach seiner Meinung eine "5-Minuten" Angelegenheit gewesen sei. Aufgrund verschiedener Schwierigkeiten seinerseits, (er wollte z.B. nach der Registrierung einen anderen Domainnamen, etc.) war es allerdings alles andere als eine "5-Minuten" Angelegenheit.
Frage 1:
Kann ich nun für die Übermittlung der Benutzerdaten an den neuen Dienstleister eine "Übertragungsgebühr" verlangen um meine entstandenen Arbeitsleistungen doch noch bezahlt zu bekommen?
Frage 2:
Kann der Kunde, da er ja Eigentümer der Domain ist, beim Provider einfach neue Benutzerdaten anfordern und mich so umgehen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
ich erstelle Internetseiten und würde gerne eure Meinung zu folgenden Fall wissen:
Ich habe mit einem neuen Kunden ein Beratungsgespräch ausgemacht in dem über seine Internetseite gesprochen werden sollte. In diesem bat er mich die Internetadresse schon vor einem (evetuellen) Auftrag über die Erstellung der Internetseite zu registrieren. Ich suchte also nach einem geeigneten Provider und veranlasste die Registrierung auf seinen Namen.
Nun hat er einen anderen Dienstleister mit der Erstellung seiner Internetseite beauftragt. Ich habe ihm daraufhin die Kosten für die Auswahl und Abwicklung mit dem Provider in Rechnung gestellt und er weigert sich die Rechnung zu bezahlen, da dies nach seiner Meinung eine "5-Minuten" Angelegenheit gewesen sei. Aufgrund verschiedener Schwierigkeiten seinerseits, (er wollte z.B. nach der Registrierung einen anderen Domainnamen, etc.) war es allerdings alles andere als eine "5-Minuten" Angelegenheit.
Frage 1:
Kann ich nun für die Übermittlung der Benutzerdaten an den neuen Dienstleister eine "Übertragungsgebühr" verlangen um meine entstandenen Arbeitsleistungen doch noch bezahlt zu bekommen?
Frage 2:
Kann der Kunde, da er ja Eigentümer der Domain ist, beim Provider einfach neue Benutzerdaten anfordern und mich so umgehen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
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