Scheinselbständigkeit

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  • Scheinselbständigkeit

    Seit 01.06.03 bin ich mit einem Büroservice, auch vor Ort, selbständig und beziehe Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt. Ich war bereits bei einem Kunden vor Ort tätig. Nun habe ich einen Interessenten (ein sehr großer/s
    Kunde/Projekt), der sich mit meiner Selbständigkeit etwas schwer tut.

    Nachdem ich mich bei der BfA (ich habe mich freiwillig bei der Bfa + der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert) erkundigt hatte wurde mir dort versichert, dass der Interessent keinerlei Risiko eingeht. Auf Wunsch habe ich dem Interessent den Bescheid des Arbeitsamtes, der BfA und meiner Krankenkasse gefaxt.

    Heute erhielt ich den Anruf, dass er von der BfA die Information hat, dass in meinem Falle zuviele Kriterien (nämlich mehr als 2) auf mich zutreffen und damit der Verdacht einer Scheinselbständigkeit nicht auszuschließen sei.

    Wie kann ich diesen Kunden gewinnen?

  • #2
    Scheinselbständigkeit liegt bei dir nicht vor.

    hi kirsten,

    Dieses Argument würd ich als Scheinargument bezeichnen.

    Prüfe ob er nicht einfach an deinen Fähigkeiten bzw. Kompetenz zweifelt.

    trotzdem viel glück

    gruß Eric
    Zuletzt geändert von e.binek; 23.10.2003, 10:52.

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    • #3
      Seit Ende 1999 (rückwirkend zum 1.1.99) besagen die Regeln zu Scheinselbstständigkeit: Nur wenn Auftraggeber und/oder -nehmer an der Aufklärung über das konkrete Vertragsverhältnis nicht mitwirken, gilt die sogenannte Vermutungsregel, die durch die beiden Vertragsparteien widerlegt werden kann. Sie besagt: Eine abhängige Beschäftigung, die zur Versicherungspflicht führt wird angenommen, wenn mindestens drei der fünf folgenden Merkmale vorliegen:

      - Die Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt regelmäßig monatlich 325 Euro (630 DM) übersteigt;

      - sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig;
      ihr Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten;

      - ihre Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen;

      - ihre Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die sie für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.

      (Ausführlich wird auf diese Regeln in der BMA-Broschüre eingegangen!)

      #############################################

      Scheinselbstständigkeitsbroschüre des Bundesarbeitsministeriums: http://www.bma.de/download/broschueren/a217.pdf

      Merkblatt der IHK Dresden zur SSK: http://www.dresden.ihk.de/kisdb_inla...-Merkblatt.pdf

      steuernetz.de: http://www.steuernetz.de/content/ste...ln/schein.html

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      • #4
        Scheinselbständigkeit


        kk

        gruß Eric
        Zuletzt geändert von e.binek; 23.10.2003, 10:52.

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        • #5
          Hast du überhaupt die Tips zu den Links angeschaut?
          Vielleicht solltest du die erstmal lesen. Dort steht genau, welche Indikatoren auf eine SSSk hinweisen.

          Ich bin kein Unternehmensberater oder Anwalt, aber ich würde folgendes meinen:
          Wenn du Büroarbeiten für einen Kunden machst, welche den Grossteil deiner Umsätze ausmachen (80%), die sonst vielleicht auch Angestellte des Auftraggebers machen und du diese auch noch bei deinem Auftraggeber erledigst, dann liegt der Verdacht wohl nahe.

          Aber verlass dich nicht auf meine laienhafte Meinung!!!

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