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    Hallo,

    muss ich gewerbe anmelden wenn ich einem Unternehmen z.B. einen Gästebuchservice konstenpflichtig zur verfügung stelle?

    Thx

  • #2
    Ja.
    Ich würde ein Gewerbe anmelden und mir die Steuerbefreiung von Finanzamt holen.
    Dann darfst du aber auch nicht die MwSt mit auf der Rechnung angeben.
    *winks*
    Gilbert
    ------------------------------------------------
    Hilfe für eine Vielzahl von Problemen!!!
    http://www.1st-rootserver.de/

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    • #3
      War bei mir auch so, mußt beim Ausfüllen nur drauf achten was du auf der zweiten Seite angibst, dann brauchste keine MwSt. davon zu bezahlen

      Jedenfalls meinte das mein Steuerberater
      http://www.freehost-script.com

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      • #4
        Ich bin noch Schüler, muss ich da auch schon eing Gewerbe anmelden?

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        • #5
          Ja, hat IMO nichts damit zu tun, ich war auch noch Schüler als ich das gemacht hab
          http://www.freehost-script.com

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          • #6
            Was genau muss man von dem eingenommenen Geld denn abgeben? Also keine MwSt wenn man keine einimmt, ist schonmal klar. Aber irgendwie sonst etwas? Oder wenn das im Jahr unter einem bestimmten Satz liegt, ist es egal.

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            • #7
              Kleinbreuer nur mal so ne Frage nebenbei. Bei ebay steht "Webspace Portal normal 749 EUR" und auf deiner Homepage steht das die Version 149 Euro kostet.

              Ein etwas grosser unterschied.

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              • #8
                Eine Ausgabe, die ganz ganz dringend zu empfehlen ist wenn man ein Gewerbe aufmacht, ist der Steuerberater. Lohnt sich wirklich und erspart schlaflose Nächte. Ich würd unbedingt ein Gewerbe anmelden, auch wenn Du Schüler bist und minimalen Umsatz machst. Ich schätz mal als Schüler bist Du zu einer bestimmten Grenze komplett steuerfrei (ohne Garantie).

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