Probleme mit einem Programmierer

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  • Probleme mit einem Programmierer

    Hallo!
    Ich habe einem Programmierer einen Auftrag erteilt, für mich seine angebotene Shopsoftware zu verfeinern und zu installieren.
    Sollte eigentlich kein Problem sein, aber die Software sollte Anfang juli fertig gewesen sein, wurde mir aber erst ca. am 15.8. übergeben.
    habe sie oberflächlich getestet und dann Online gestellt.
    jetzt kommen jeden Tag Programmierfehler dazu, wenn ich auf einen Fehler aufmerksam mache, bekomme ich die Software mit 2 Fehlern zurück.
    Es läuft alles total sch..., der Programmierer entschuldigt sich zwar und versucht, die Fehler auszubessern.
    Es ist aber kein Ende in sicht.

    Was kann ich machen?
    Geld zurückverlangen?
    Gibt es hier auch ein Widerrufsrecht?

    Habe ja immerhin 1300 Euro für die Software bezahlt, dafür kann man doch zumindest einwandfreie Funktion verlangen, oder?

    In der Zeit in der ich Fehler reklamiert habe und Emails geschrieben habe, hätte ich schon nen Kurs bei der Volkshochschule machen können und hätte mir die Software selber geschrieben :-)

  • #2
    Du hast wohl seine Geschäftsbedingungen akzeptiert... Haste die schon gecheckt?
    _____________
    Ist das so? Scheinbar muss das so?! Oder ist es vielleicht viel leichter...
    [color=red]Auch ich beantworte keine mails bei php problemen! Für das gibts ja das Forum!![/color]

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    • #3
      Falsches Forum.

      Du kannst normalerweise vom Gewährleistungsrecht für Software Gebrauch machen.

      Und demnächst eine bessere Auswahl treffen, evt. nicht nur am Preis orientieren.
      Beantworte nie Threads mit mehr als 15 followups...
      Real programmers confuse Halloween and Christmas because OCT 31 = DEC 25

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      • #4
        Eines nur nebenbei fällt das nicht unter gesetzliche Rahmenbedingungen gelten seine AGBs. Und da du diese angenommen hast ohne evtl. Kleingedrucktes zu lesen lässt sich da auch nichts machen.....
        [color=blue]MfG Payne_of_Death[/color]

        [color=red]Manual(s):[/color] <-| PHP | MySQL | SELFHTML |->
        [color=red]Merke:[/color]
        [color=blue]Du brauchst das Rad nicht neu erfinden ! [/color]<-ForumSuche rettet Leben-> || <-Schau in den Codeschnippsels->

        Murphy`s Importanst LAWS
        Jede Lösung bringt nur neue Probleme
        Das Fluchen ist die einzige Sprache, die jeder Programmierer beherrscht.
        In jedem kleinen Problem steckt ein großes, das gern raus moechte.

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        • #5
          Seit wann darf per AGB Gewährleistungspflich ausgehebelt werden?

          ( btw. es gibt keine AGBs nur AGB )
          Beantworte nie Threads mit mehr als 15 followups...
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          • #6
            Also in den AGB steht nur, dass Software vom Umtausch ausgeschlossen ist.
            Aber es wird doch bestimmt einen Gewährleistungsanspruch geben.

            Am besten, ich werde ihn morgen mal damit konfrontieren, mal sehen, wie er reagiert.
            Wäre ja auch ein bisschen blöd, wenn ich wieder 4 Wochen auf ein neues System warten muss.
            Dass er sich im Verzug befindet, dürfte ja klar sein, habe ich wohl nichts zu befürchten.

            Mal abwarten.

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            • #7
              haste schriftliche Versprechungen (z.B. Werbung) die die Software erfüllen soll diese aber nicht vorhanden sind. Dann haste nach einer gewissen Kulanzzeit (dem Programmierer steht eine gewisse Zeit zu die Mängel zu beseitigen, sollte er das mehrfach nicht hinbekommen) das Recht auf Wandlung. Entweder Umtausch oder Geld zurück. Und ganz egal was in den AGB steht.

              Anderes Beispiel: Wenn VW dir ein Montagsauto verkauft und du mehrmals in kurzer Zeit in die Werkstatt musstest wegen irgendwelchen Mängeln haste auch das Recht auf Wandlung.
              mfg
              marc75

              <Platz für anderes>

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              • #8
                @chevy:

                Also hat es eine schriftliche Deadline-Absprache gegeben und diese nach Überschreitung schriftlich moniert wurde, kann der Entwickler noch innerhalb einer Vier-Wochen-Frist die Software einreichen, ohne direkte Folgen. Entscheidend sind die Abnahmekriterien die im Werkvertrag festgelegt sind und diese müssen bugg free umgesetzt sein. Hält er auch diese Frist nicht ein, hat der Auftraggeber zwei Möglichkeiten:

                a) Er kann den Auftrag komplett stonieren. D.h. der Auftragnehmer hat keine Abnahmepflicht und sämtliche gezahlten Leistungen sind zu erstatten.

                b) Wenn Ihm nachweisliche wirtschaftliche Schäden entstanden sind, muss der der Auftragnehmer diese erstatten. Dabei sind Schadenersatzregelungen aufgrund von Statistiken in Deutschland nicht möglich, sondern nur der direkte belegbare Schaden.

                Wenn der Programmierer Einzelunternehmer ist, haftet er dann mit seinen gesamten Privatvermögen ...
                Deshalb sollte man sich seiner Verantwortung immer bewußt sein.


                Ich habe selbst momentan ein Problem dieser Art:
                Ich bekomme derzeit als Einzelunternehmer einen Werkvertrag von einer AG mit über 10.000 MA angetragen.
                Nur ich weiß nicht, ob ich den Auftrag annehmen soll.
                Denn es wundert, dass Sie überhaupt mit mir zusammen arbeiten würden. Unternehmen dieser Größe arbeiten normalen nicht mit Kleinunternehmen zusammen und bei Rechtstreitigkeiten sitze ich immer am kürzen Hebel.... Risiko!!!

                cu

                Blaster
                Yuppi, endlich Elite ...

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