Existenzgründung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Existenzgründung

    Hallo, ich beabsichtige in nächster Zeit eine Freiberufliche Tätigkeit im Bereich neue Medien.
    Nach eingehender Befassung mit dem Thema Selbständigkeit, ergeben sich mir noch einige kleinere Fragen. Wer kann weiterhelfen?

    Existenzförderungen
    Welche alternativen Fördermöglichkeiten gibt es zur IchAG und zum Überbrückungsgeld?

    IchAG ohne Gewerbeanmeldung?
    Kann ich als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung die IchAG Förderung in Anspruch nehmen oder ist die Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich?

    Pflichtabgaben bei IchAG
    Gibt es bei der IchAG-Förderung Pflichtabgaben, z.B.IHK, Berufsgenossenschaft etc?

    Rechtsform
    Muss ich bei einer Freiberuflichen Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung eine Rechtsform wählen?
    Welche Rechtsform wäre am sinnvollsten?

  • #2
    Hi manu577!

    Willkommen in der Community!

    Alle dein Frage wurden hier im Subforum bereits unzählige Male beantwortet. Einfach die Suchfunktion verwenden.

    cu

    Blaster
    Yuppi, endlich Elite ...

    Kommentar


    • #3
      Original geschrieben von Blaster
      Hi manu577!
      Willkommen in der Community!
      Alle dein Frage wurden hier im Subforum bereits unzählige Male beantwortet. Einfach die Suchfunktion verwenden.
      cu
      Blaster
      abgesehen davon erhältst du eine RECHTSSICHERE auskunft eher bei deiner/m:
      - ihk
      - gewerbemeldestelle
      - arbeitsamt
      Kissolino.com

      Kommentar


      • #4
        Re: Existenzgründung

        Original geschrieben von manu577
        Existenzförderungen
        Welche alternativen Fördermöglichkeiten gibt es zur IchAG und zum Überbrückungsgeld?
        Das Bundesland, in dem Du lebst, fördert Existenzgründungen.

        Original geschrieben von manu577
        IchAG ohne Gewerbeanmeldung?
        Kann ich als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung die IchAG Förderung in Anspruch nehmen oder ist die Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich?
        1. Um den IchAG-Zuschuss erhalten zu können, musst Du arbeitslos gemeldet sein und Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld) beziehen.
        2. Da Du Freiberufler werden willst, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, sondern der Gang zum Finanzamt. Dort bekommst Du eine Steuernummer.

        Original geschrieben von manu577
        Pflichtabgaben bei IchAG
        Gibt es bei der IchAG-Förderung Pflichtabgaben, z.B.IHK, Berufsgenossenschaft etc?
        1. Da Du ja Freiberufler werden möchtest, halte ich es für unwahrscheinlich, dass die IHK sich bei Dir melden wird. Möchtest Du hingegen selbständig werden, wird die IHK sich bei Dir melden. Du bekommst Infomaterial und auch den Hinweis, Dich innerhalb eines Monats bezüglich des IHk-Beitrages bei denen zu melden. Ist Dein Unternehmen NICHT im Handelsregister eingetragen und Dein Jahresgewinn übersteigt nicht 5.200 EURO, bist Du vom Beitrag freigestellt. Weitere Informationen bekommst Du z.B. hier: http://www.ihk-koeln.de/Service/Uebe...liedschaft.jsp
        2. Das Thema Berufsgenossenschaft würde für Dich nur relevant werden, wenn Du jemanden einstellst (so ist jedenfalls mein letzter Wissensstand).
        3. Du bist, wenn Du einen Existenzgründerzuschuss ("IchAG" auf jeden Fall) beziehst, pflichtversichert. Das heißt, dass Du Dich bei einer Krankenkasse Deiner Wahl und bei der BfA (wegen Rente) pflichtversichern musst. Weitere Informationen gibt Dir mit Sicherheit Deine Krankenkasse und die Bfa (http://www.bfa.de).

        Original geschrieben von manu577
        Rechtsform
        Muss ich bei einer Freiberuflichen Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung eine Rechtsform wählen?
        Welche Rechtsform wäre am sinnvollsten?
        Da Du ja als Freiberufler kein Unternehmen in dem Sinne bist oder hast, sind Rechtsformen für Dich meines Wissens nach nicht von Bedeutung. Informationen zu den Rechtsformen erhälst Du hier: http://www2.ihk-koeln.de/www.ihk-koe...echtsform1.pdf

        Kommentar


        • #5
          Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen.

          quote:
          --------------------------------------------------------------------------------
          Original geschrieben von manu577
          Rechtsform
          Muss ich bei einer Freiberuflichen Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung eine Rechtsform wählen?
          Welche Rechtsform wäre am sinnvollsten?
          --------------------------------------------------------------------------------

          Da Du ja als Freiberufler kein Unternehmen in dem Sinne bist oder hast, sind Rechtsformen für Dich meines Wissens nach nicht von Bedeutung.


          Ich bin mir nicht sicher, ob mein Freiberufler Status beim FA anerkannt wird.
          Welche Rechtsform wäre bei einer selbständigkeit als Einzelunternehmer am sinnvollsten? Gibt es dazu vielleicht Info-Material oder eigene Erfahrungsberichte?

          Kommentar


          • #6
            Original geschrieben von manu577
            Ich bin mir nicht sicher, ob mein Freiberufler Status beim FA anerkannt wird. Welche Rechtsform wäre bei einer selbständigkeit als Einzelunternehmer am sinnvollsten? Gibt es dazu vielleicht Info-Material oder eigene Erfahrungsberichte?
            Natürlich wird Dein Freiberufler-Status beim FA anerkannt. Wo denn sonst als dort? Du MUSST ja zum Finanzamt, wenn Du als Freiberufler anfangen willst. Wegen der Steuernummer. Die ist wichtig.

            Was Deine Frage bezüglich der Rechtsform betrifft: Schau auf der Adresse http://www2.ihk-koeln.de/www.ihk-koe...echtsform1.pdf nach. Dort findest Du Informationen zu den Rechtsformen und welche am sinnvollsten für Dein Unterfangen ist. Allerdings wirst Du als Freiberufler keine Rechtsform wählen können, dürfen oder müssen.

            Kommentar


            • #7
              Wie du schon geschrieben hast, ist deine Rechtsform als Unternehmer dann "Einzelunternehmer". Es kommt ohne Partner auch keine andere Rechtsform in Frage.

              Gruss
              thommy

              Kommentar


              • #8
                Natürlich wird Dein Freiberufler-Status beim FA anerkannt.
                Wieso sollte der ohne weiteres anerkannt werden?
                Das kommt doch drauf an was er machen möchte?
                "im Bereich neue Medien" kann vieles sein und vieles davon zählt nicht zu den freien Berufen.

                Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.
                [Test] MySQL cli Emulator

                Kommentar


                • #9
                  Original geschrieben von NielsRunge
                  Wieso sollte der ohne weiteres anerkannt werden?
                  Das kommt doch drauf an was er machen möchte?
                  "im Bereich neue Medien" kann vieles sein und vieles davon zählt nicht zu den freien Berufen.

                  Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.
                  http://www.ihk-koeln.de/Navigation/S...eanmeldung.jsp

                  Was lesen wir im zweiten Absatz (ab "Als Freie Berufe (das Steuerrecht verwendet hierfür den Begriff "selbstständige Tätigkeit") bezeichnet man Personen, ...")?

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X