an die anwälte unter euch. :-)
ich habe mir für eine software einen namen ausgedacht. intelligenter weise habe ich mich bei der DPINFO informiert, ob dieser name bereits als marke eingetragen ist. ergebnis, er ist eingetragen, aber in anderen zusammenhängen ( landwirtschaft, parfüm und intsektenschutzmitte ) . ich könnte ihn also eintragen lassen. ( werde ich auch tun ).
nun meine frage. die entsprechende domain "Name-der-software.de" ist bereits registriert. der besitzer der domain hat den namen nicht als marke eintragen lassen. er nutzt die domain nur als weiterleitung auf einen dead-link
kann ich nach der eintragung die herausgabe der domain erwirken? oder muss ich auch die domain als marke eintragen lassen ( was durchaus möglich ist, aber 300 taler extra kostet )?
thx
ich habe mir für eine software einen namen ausgedacht. intelligenter weise habe ich mich bei der DPINFO informiert, ob dieser name bereits als marke eingetragen ist. ergebnis, er ist eingetragen, aber in anderen zusammenhängen ( landwirtschaft, parfüm und intsektenschutzmitte ) . ich könnte ihn also eintragen lassen. ( werde ich auch tun ).
nun meine frage. die entsprechende domain "Name-der-software.de" ist bereits registriert. der besitzer der domain hat den namen nicht als marke eintragen lassen. er nutzt die domain nur als weiterleitung auf einen dead-link
kann ich nach der eintragung die herausgabe der domain erwirken? oder muss ich auch die domain als marke eintragen lassen ( was durchaus möglich ist, aber 300 taler extra kostet )?
thx
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