Rechtsfragen wegen Wallpapers!

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  • Rechtsfragen wegen Wallpapers!

    Hallo,

    ich bin derzeit Betreiber einer Internetseite mit Wallpapern.

    Doch habe ich gestern von einem Webmaster einer anderen Seite folgende Mail bekommen:


    ich habe von einem rechtsanwalt die aufforderung erhalten, sofort alle
    bilder und texte bezüglich seiner mandantin verona x. zu löschen.
    die kosten des RA muss ich natürlich tragen - macht 620 euro !
    wenn der ra jetzt alle webmaster abmahnt und jedesmal diesen betrag
    bekommt - - - - - ich habe den falschen job !!!!


    Daher wollte ich mal nachfragen wie das aussieht mit dem Internetrecht.

    Ist es illegal Wallpaper von Stars auf seine Internetseite zu setzen?

    mfg

  • #2
    also an stars besteht öffentliches interesse. Insofern sollte das kein problem geben, da es idr. auch im Interesse des Stars ist. Bei Fakes ist das ne andere Sache, aber da gehe ich mal nicht von aus.

    Abmahnung: sollte eine kommen, reicht es idr. sofern angemessen, die bilder zu entfernen. Die Gebühr bezahlt man eigentlich auch nicht.

    (Bin kein RA. Kann nur sagen, was ich weiß)

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    • #3
      Danke TobiaZ, für deine - wie immer - hilfreiche und vor allem schnelle Antwort.

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      • #4
        Ich habe rund 1200 Euro zahlen müssen für unsere geliebte Jeanette Biedermann - Daher ist das leider nicht so angenehm.
        Wiki Webhosting Forum Webhosting News

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        • #5
          Re: Rechtsfragen wegen Wallpapers!

          Original geschrieben von to-you-de
          Ist es illegal Wallpaper von Stars auf seine Internetseite zu setzen?
          Sofern diese Wallpaper von anderen Seiten stammen: Ja, denn es ist eine Urheberrechtsverletzung, Material von anderen Urhebern einfach so auf seiner Webseite zu veröffentlichen.

          Selbst wenn DU derjenige bist, der die Wallpaper erstellt, bist Du mit Sicherheit auf Bildmaterial der Stars angewiesen und ich denke nicht, dass Du der Urheber dieser Fotos bist.

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          • #6
            Innuendo hat es auf den Punkt gebracht .... ob gewünscht oder nicht .... in jedem Fall ist es eine Verletzung des Urheberrechts ..... selbst wenn der "Star" nichts dagegen hat dass die bilder verwendet werden (ist ja die beste pr die er kriegen kann) heisst das noch lange nicht dass der fotograf damit einverstanden ist ..... das wäre ja wie wenn du ein Forum programmierst, es verkaufst und 1000 Leute ne Raubkopie davon einsetzen .... dadurch würde es zwar bekannt werden, du würdest aber trotzdem mit leeren händen dastehen ..... logisch, oder?

            Also Bilder runtertun, dann mal mit dem Anwalt in Verbindung setzen, dem mitteilen dass die Bilder runter sind und fragen ob sein Mandant die Forderung unter dieser Vorraussetzung zurücknimmt oder jedenfalls den Betrag verringert, wenn nicht: ZAHLEN, denn en Rechtsstreit verlierst du mit 99,9%-iger Sicherheit .....

            mfG
            CMS-X Medien- und Modelagentur

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