An alle Profies!
Ab 1.1.2002 tritt die neue Gewährleistungspflicht bei Werkverträgen in Kraft. So wie ich es verstanden habe, muss ich als Programmierer nun nachweisen, dass meine Software bei der Auslieferung "mängelfrei" war oder der Kunde kann innerhalb von zwei Jahren eine Nachbesserung verlangen.
Deshalb folgende Fragen an euch:
1) Wie führt man ein solchen Nachweis?
2) Könnte man in Rahmen der Vertragsfreiheit die Gewährleistungsfrist per Klausel ausnehmen.
3) Kennt jeden einen Anwalt, der sich nachweislich mit solchen Themen auskennt.
Für eure Tipps wäre ich dankbar.
Blaster
Ab 1.1.2002 tritt die neue Gewährleistungspflicht bei Werkverträgen in Kraft. So wie ich es verstanden habe, muss ich als Programmierer nun nachweisen, dass meine Software bei der Auslieferung "mängelfrei" war oder der Kunde kann innerhalb von zwei Jahren eine Nachbesserung verlangen.
Deshalb folgende Fragen an euch:
1) Wie führt man ein solchen Nachweis?
2) Könnte man in Rahmen der Vertragsfreiheit die Gewährleistungsfrist per Klausel ausnehmen.
3) Kennt jeden einen Anwalt, der sich nachweislich mit solchen Themen auskennt.
Für eure Tipps wäre ich dankbar.
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