Brauche Ich Gewerbeschein?

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  • #16
    Hiho,
    ich und ein Kollege aus der Schule haben damals mit 17 unser Gewerbe angemeldet. Vorher war es, da wir noch minderjährig waren, notwendig, einen Beschluss vorm Vormundschaftsgericht durchzusetzen, dass die Anmeldung genehmigt wird. Danach muß man Gewerbeschein beantragen. Das kostet glaub ich pro Person, auf die das Gewerbe angemeldet wird, 20 Mark.. bzw. 10 € mittlerweile oder so.
    Was steuerliche Dinge anbelangt, muss man ein wenig vorausplanen. Für den Anfang sind in diesem wahrscheinlich keine Umsätze über 15000 € im laufenden und voraussichtlich nicht mehr als 50 000 € im kommenden Jahr zu erwarten. Daher wäre es ein Kleinunternehmen. Dazu würd ich ma ins UStG. ( besonders §14 und §19 ) was Rechung und Steuer angeht, schauen.
    So far..
    de LorGG

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    • #17
      Den besten Link zu diesem Thema, den ich kenne, ist hier:

      http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.html

      Ich bin selber seit einigen Jahren Freelancer und in diesem Buch (wird glaube ich bald auch als Buch erscheinen) steht wirklich alles rund um Gewerbeschein, Krankenversicherung, Steuern und pipapo drin, was man als Freelancer wissen muss, aber eigentlich gar nicht wissen will. Sehr empfehlenswert!

      Gruß ml@mlohrer.de

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      • #18
        Hallo zusammen,

        eine Möglichkeit, ohne Gewerbeschein Rechnungen zu schreiben (setzt voraus, nur wenig pro Jahr zu verdienen):

        Du schreibst Rechnungen, und weisst keine MwSt aus.

        Du schreibst in die Rechnungen:
        "Da ich Kleinunternehmer bin, fällt eine Umsatzsteuer nicht an"

        Ansonsten:
        Ab 18 kannst Du dir einen Gewerbeschein holen. Dann musst Du aber auch monatlich eine Umsatzsteuererklärung machen. usw usf.

        ciao,
        .: Nils :.

        ------------------------------
        -> PHP-Finder, the php network

        -> http://www.phpfinder.de/
        -> mailto:info@phpfinder.de

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        • #19
          Danke...
          Ich denke Ich komme so auf zwischen 1000 und 3000 Mark im Monat. Was ist jetzt das beste? Ohne MwSt. oder als Freier Künstler oder mit Gewerbeschein?

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          • #20
            die lösung mit mwst. ist immer die bessere. du kannst sonst nämlich selber nichts absetzten, und keine vorsteuern ziehen! ausserdem bestehen fast alle firmen auf rechnungen mit ausgewiesener mwst.

            ist zwar etwas papierkram, aber das ist erträglich! du kannst das ja auch quartalsweise oder gar halbjährlich machen ...
            h.a.n.d.
            Schmalle

            http://impressed.by
            http://blog.schmalenberger.it



            Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
            ... nur ohne :-)

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            • #21
              Original geschrieben von schmalle
              ist zwar etwas papierkram, aber das ist erträglich! du kannst das ja auch quartalsweise oder gar halbjährlich machen ...
              ist leider nicht mehr möglich. Seit diesem Jahr müssen "neue" jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung - ja so heisst das :-) - abgeben.
              ciao,
              .: Nils :.

              ------------------------------
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              • #22
                Gewertbeschein

                NEIN,
                Du brauchst keinen Gewerbeschein! Als Programmierer oder Sreendesigner gilt man evt. als künstlerischer, auf jeden Fall als technischer Freiberufler, die brauchen keinen Gewerbeschein. Unter http://www.ihk.koeln.de gibt es gut Informationen und vor allem eine kostenlose Broschüre zur Existenzgründung, da steht auch alles über Gewerbescheine drin...
                Viel Erfolg
                ...manchmal geh ich dann einfach spazieren...

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                • #23
                  @Alle:

                  Aus eigener Erfahrung weiß ich noch, wie schwer es war, von einer Seite ist verbindliche Informationen zu bekommen, ohne gleich "schlafende Hunde zu wecken". Deshalb sei euch eure Unwissenheit verziehen...

                  Grundsätzlich benötigt man keinen Gewerbeschein, um einen Auftrag anzunehmen und eine Rechnung zu stellen, wenn die Tätigkeit nicht nach der GewO anmeldungspflichtig ist(Handelstätigkeit,Handwerktätikeit,Unternehmenrechtsform etc). Dennoch müßt ihr euch unter Umständen beim Finanzamt eure Tätigkeit als sogenannten freien Beruf anmelden, wenn sie gewerbesteuerpflichtig ist, oder die Umsätze den Freibetrag von 20.000€ p. A. (netto!) übersteigen. Indem diesen Fall müßt ihr ein 2-seitiges Formblatt ausfüllen, indem ihr euren Firmensitz und eure zu erwarten Einkünfteangeben, für das das Finanzamt eine Vorwegbemessung eure Einkünfte steuerlich kassieren will - also Vorsicht. Unter Umständen wird das Finanzamt dann doch das Ordnugsamt informieren. Grundsätzlich ist Programmiertätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Nach einen Urteil vom 4.Senat BFH vom 10.9.98 ist sie es aber nicht, wenn sie eine "selbstständige Individuallösung künstlerischer und/oder schriftstellerischer Natur" ist. Es gibt noch weiter Optionen, wie man sich vor der Gewerbesteuer zu drücken kann.(s.a. http://www.gulp.de) ist deine Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflicht und klar als freiberuflich zu deklarieren, könnt ihr eure Umsätze einfach bei eurer Einkommensteuererklärung Anlage GSE angeben und so eure Abgabe abführen.

                  Sollte man besser einen Gewerbeschein haben?!
                  Jain(Fuzzy-Logik!). Durch die Anmeldung beim Ordnungsamt (30.- €), werden sieben Institutionen über eure Tätigkeiten informiert: IHK,Handwerkskammer,Finanzamt,Krankenkassen usw. D.h. über die Meldung und Handhabung mit denen braucht ihr euch dann keine Sorgen machen. Es gibt aber auch Nachteile: Wenn ihr einen GWS habt, seit ihr für sämtlichen staatlichen Förderungsmassnahmen disqualifiziert. Auch könnte einer der sieben Zwerge etwas dagegen haben, weil ihr deren Qualifikationen nicht erfüllt. - Ich weiß bis heute noch nicht, ob die Handwerkskammer gegen meine GW-Tätigkeit etwas haben könnte, weil ich kein Fach- oder Dipl.-Informatiker bin. - Ohne GWS macht ihr einen nicht ganz ungefährlichen Soloon um die GewO, der mit Ordnungsstrafen und im Extremfall mit ein jahr Gefängnis bestraft werden kann. Grundsätzlich könnt ihr aber auch rückwirkend einen GWS beantragen.

                  Zum Schluß möchte ich noch sagen: Wenn man sich an jedes I-Tüpfelchen an Verordnugen und Gesetzen hält, ist in Deutschland unmöglich sich selbstständig zu machen. Wie sachte ein deutscher Ökonomie-Professor:
                  In Deutschland machen sich nur Türken selbstständig! - Die können die GewO nicht lesen.
                  Dies ist ein Zitat! Ich habe nichts gegen Türken!

                  Ich hoffe, ich konnte euch einen Einblick gewähren!

                  Blaster

                  Yuppi, endlich Elite ...

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                  • #24
                    Oder aber es wird ein Honoravertrag geschloßen, dann kann man auch Rechgnungen schreiben ohne MwSt. Und die werden bei Firmen auch angenommen. Nur mußt du die Einkünfte im Lohsteuerjahresausgleich angeben.
                    *winks*
                    Gilbert
                    ------------------------------------------------
                    Hilfe für eine Vielzahl von Problemen!!!
                    http://www.1st-rootserver.de/

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                    • #25
                      @ ML:

                      Guter Referenzlink! - Den kannte ich auch noch nicht!
                      Yuppi, endlich Elite ...

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                      • #26
                        aaaaaalso
                        ich hab auch seid kurzem nen gewerbeschein und das ist eigentlich auch das vernünftigste, so geht man sich von vorneherein jeden stress aus dem weg, macht alles "legal".. da ich noch schüler bin meinten die netten herren beim finanzamt ne jährliche abführung würde rauchen und von den gebühren (zb ihk) kann man auch befreit werden.. dann noch nen netten steuerberater an die hand (viele helfen jungen existensgründern und machens fast für lau) und die sache läuft

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                        • #27
                          Leute Leute Leute *kopfschüttel*
                          So einfach funktioniert das mit dem Gewerbeschein aber nicht.
                          Erstens bekommt ein 15/16 Jähriger nicht einfach einen Gewerbeschein.
                          Zweitens ist ein Gewerbeschein zwar schnell geholt, denn das Gewerbeamt stellt nicht viele Fragen. Allerdings sollte man bedenken was ein Gewerbeschein soalles mit sich bringt.
                          Das Finanzamt steht ziemlich direkt auf er Matte und will alle drei Monate ne schöne Vorsteuererklärung und natürlich ne fette Zahlung. Um sich da nicht zu verzetteln braucht man als Selbständiger nen guten Steuerberater.
                          Ausserdem ist die Geschäftsform zu beachten. Personengwerbe/GbR/GmbH
                          Personengewerbe und GbR haften in volle Höhe und uneingeschränkt, können dafür aber besser über ihre Einnahmen verfügen. GmbH muss eine Kaution von mindestens 50.000 DM bei Gründung hinblättern. Dafür haftet sie nur bis Höhe der Einlage der Gesellschafter ( also bis 50.000 ). Andererseits kann sie aber auch nicht einfach das Geld verprassen das sie eingenommen hat.
                          Ansonsten wäre noch zu erwähnen daß man als Selbständiger aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausfällt und sich privat versichern muss.
                          Rentenversicherung/Krankenversicherung/Betriebshaftpflicht sind die Mindestversicherungen die man bezahlen sollte, sonst kanns schnell bitter werden.

                          So einfach wie hier dargestellt ist es also nicht, selbständig zu sein.
                          Aaaaaaber, es gibt da nen kleinen feinen Ausweg
                          Das Zauberwort heisst "Freiberufler"



                          es sprach Professor Dr. Prügelpeitsch
                          [font=comic sans ms]ups, never mind,
                          it´s just me[/font]

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                          • #28
                            OH sorry
                            Ich hab garnicht gesehen daß der Thread schon 3 Seiten hat
                            [font=comic sans ms]ups, never mind,
                            it´s just me[/font]

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                            • #29
                              augen auf beim eierkauf
                              h.a.n.d.
                              Schmalle

                              http://impressed.by
                              http://blog.schmalenberger.it



                              Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
                              ... nur ohne :-)

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                              • #30
                                Freiberufler kannste aber nicht machen, wenn du selbst erstellte Applikationen (Software) verkaufen willst, dafür brauchste einen Gewerbeschein.
                                IHK-Beiträge werden auch erst ab nem bestimmten Umsatz fällig. Genauso wird die vierteljährliche Ertragsvorschau auch nur ab nem bestimmten Umsatz wirklich vierteljährlich verlangt.
                                Wenn man ausserdem Allein-Unterhalter ist, braucht man nicht wirklich einen Steuerberater.
                                Was wirklich heikel ist, ist die Krankenkasse.

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