Hiho,
ich und ein Kollege aus der Schule haben damals mit 17 unser Gewerbe angemeldet. Vorher war es, da wir noch minderjährig waren, notwendig, einen Beschluss vorm Vormundschaftsgericht durchzusetzen, dass die Anmeldung genehmigt wird. Danach muß man Gewerbeschein beantragen. Das kostet glaub ich pro Person, auf die das Gewerbe angemeldet wird, 20 Mark.. bzw. 10 € mittlerweile oder so.
Was steuerliche Dinge anbelangt, muss man ein wenig vorausplanen. Für den Anfang sind in diesem wahrscheinlich keine Umsätze über 15000 € im laufenden und voraussichtlich nicht mehr als 50 000 € im kommenden Jahr zu erwarten. Daher wäre es ein Kleinunternehmen. Dazu würd ich ma ins UStG. ( besonders §14 und §19 ) was Rechung und Steuer angeht, schauen.
So far..
de LorGG
ich und ein Kollege aus der Schule haben damals mit 17 unser Gewerbe angemeldet. Vorher war es, da wir noch minderjährig waren, notwendig, einen Beschluss vorm Vormundschaftsgericht durchzusetzen, dass die Anmeldung genehmigt wird. Danach muß man Gewerbeschein beantragen. Das kostet glaub ich pro Person, auf die das Gewerbe angemeldet wird, 20 Mark.. bzw. 10 € mittlerweile oder so.
Was steuerliche Dinge anbelangt, muss man ein wenig vorausplanen. Für den Anfang sind in diesem wahrscheinlich keine Umsätze über 15000 € im laufenden und voraussichtlich nicht mehr als 50 000 € im kommenden Jahr zu erwarten. Daher wäre es ein Kleinunternehmen. Dazu würd ich ma ins UStG. ( besonders §14 und §19 ) was Rechung und Steuer angeht, schauen.
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