[Frage]Coden neben Ausbildung?

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  • [Frage]Coden neben Ausbildung?

    Hi,

    ich kann zwar Coden (), aber diese ganze Gesetzeskram ist nicht so mein ding. Ich mache z.Zt. eine Ausbildung zum Informatikkaufmann und verdiene damit mein Geld. (Geregeltes Gehalt mit Lohnsteuerkarte)

    Wenn ich jetzt für jemanden arbeite der einen Gewerbeschein hat, wie sieht das aus wenn der mir meine Arbeit honorieren möchte? Muss ich darauf irgendwie Steuern bezahlen? Ich bin bisher noch nicht in die verlegenheit gekommen das mir derjenige was honoriert, aber wenn dann will ich nicht gleich als Krimineller vor dem Fiskus dastehen.

    Ich hab die Suchfunktion benutzt, nur nichts meinem spezifischen Problem entsprendens gefunden. (Ich brauch ja keinen Gewerbeschein, wie 1 Thread weiter unten schon diskutiert wird...)

  • #2
    Genau kann ich dir auch keine Informationen geben.

    Solltest Nebenberufliche Tätigkeiten, die auch was mit deiner Ausbildung/Arbeit zu tun haben, vorher sicherheitshalber mit deinem Chef klären. Ein weiterer Punkt ist die Höhe des Jahresverdienstes, gibt die glaube ich ne Grenze bei 12.000 DM, bin aber nicht sicher, außerdem beruft sich das auf Angestellte (ausgelernt).

    Egal wie, klär das aber sicherheitshalber mit deinem Chef ab, Nebenberufliche Tätigkeiten in der Branche in der du arbeitest, können auch kündigungsgrund sein! (Ein Mitarbeiter von uns wurde gekündigt aus so einem Grund).

    Will aber jetzt keine Panikmache betreiben, ich bastel auch in meiner Freizeit an allem möglichem rum und mein Chef sieht das ganze als "Fleißarbeit", auch wenn ich mir dabei ein paar Mark verdiene. (Zitat."Kannste ruhig machen, deinem Geldbeutel tuts gut, die Kunden würden wahrscheinlich sowieso nicht zu ner Professionellen Firma gehen (zu teuer ??) und es bringt der Firma eigentlich mehr Vorteile als Nachteile, wenn man da überhaupt von Nachteilen sprechen kann.") Naja, daß war so ziemlich die Aussage.

    gruss

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    • #3
      An meinen eigentlichen Chef komm ich aufgrund von Bodyguards nicht ran.

      Aber meine Ausbildungsreferentin kann ich fragen. Ich hoffe die kann mir eine Auskunft geben. Danke für die hilfe...

      (Ich bin weiteren Tipps gegenüber nicht abgeneigt *g*)

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      • #4
        Hi,

        trotz Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, darfst du Rechnungen stellen (ohne MwST.), wenn die Rechnungssumme nicht 1.200,-€ übersteigt. Du deklarierst die Tätigkeit als 'Einkünfte aus Hobby und Freizeit', vergleichbar den Übungsleiterentgeld aus Sportvereinen, ohne das du es steuerlich wirksam wird.
        Yuppi, endlich Elite ...

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        • #5
          Deine nebenberufliche Tätigkeit mußt du bei deinem Arbeitgeber/Personalabteilung anzeigen. Er kann es dir nur dann verbieten, wenn du in Konkurenz zu deinem Arbeitgeber trittst.
          In diesem Schreiben steht dann etwa:

          "Sehr geehrte Frau Personalabteilung,

          ich beginne am 1.4.2002 eine nebenberufliche Tätigkeit als Programmierer für Omis über 87. Diese Tätigkeit wird mein Ausbildungsverhältnis nicht beeinträchtigen. An das Arbeitszeitgesezt werde ich mich sebstverständlich halten
          mfg
          Azubi Fleißig"

          Im Arbeitszeitgesetz steht, u.a daß zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten sind
          Guck mal in deinen Vertrag bei mir steht folgendes:

          § 7 Konkurrenzverbot und Nebentätigkeit

          Der Angestellte darf im gleichen Geschäftszweig weder ein eigenes Gewerbe betreiben noch Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung tätigen.
          Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der Tätigkeit bzw. innerhalb der laufenden Kündigungsfrist ist dem Arbeitnehmer jegliche Arbeitsleistung für ein anderes Unternehmen untersagt.
          Jede andere nebenberufliche Tätigkeit ist dem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Sie kann bei Beeinträchtigung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis untersagt werden; insbesondere bei Verstößen gegen die Arbeitszeitordnung und die entsprechenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen.
          [Editiert von Sonnenschein am 06-03-2002 um 13:28]
          Grüße
          Petra

          _____________________________
          Urlaub nur hier:
          http://www.landhaus-drosselweg.de

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          • #6
            Vielen Dank, Ihr habt mir sehr weiter geholfen!

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