Fragen zur Gewerbeanmeldung

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  • Fragen zur Gewerbeanmeldung

    Hallo!
    Ich habe kürzlich ein Gewerbe angemeldet, die Rechtsform im Formular habe ich allerdings offen gelassen.
    Nun meine Fragen:
    Wie lange dauert es, bis sich das Finanzamt bei mir meldet? Ich habe noch keine Steuernummer, welche ich bei vielen Grosshändlern angeben muss. Ist die Gewerbeanmeldung vielleicht garnicht gültig, wegen der fehlenden Rechtsform?
    In ca. 1 Monat will ich mit einem weiteren Partner dieses Gewerbe als GbR führen. Ist da eine nachträgliche Änderung möglich bzw. nötig? Wenn ja, wo muss ich das melden?

    Danke im Vorraus für Antworten!

  • #2
    Kommt drauf an wieviel Druck du beim Finanzamt machst.... Könnte schon so 6 Monate dauern, wenn du Druck machst vllt. 2 Wochen...
    Für alle die Fehler suchen, gibts gratis tolle Debuggingmöglichkeiten:
    var_dump(), print_r(), debug_backtrace und echo.
    Außerdem gibt es für unsere Neueinsteiger ein hervorragendes PHP Tutorial zu PHP 4 und PHP 5 (OOP)
    Es heißt $array['index'] und nicht $array[index]! Und nein, das ist nicht egal!
    Dieses Thema lesen, um Ärger im Forum und verzögerte Hilfen zu vermeiden.

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    • #3
      Afaik kann das Dein Partner bei seiner Gewerbeanmeldung mit angeben. Ggf kann er zur Bestätigung dessen einen GBR-Vertrag (der obwohl formlos - besser doch schriftlich abgefasst werden sollte) zur Gewerbeanmeldung mitnehmen.

      Dies kann zur Folge haben, dass Ihr dann eine neue gemeinsame Steuernummer bekommt. Weitere Infos dazu und eine absolut kostenlose Beratung zu allen legalen finanztechnischen Fragen erteilt Dir der auskunftspflichtige Finanzamtangestellte.

      Sollte für Euch auch eine USt-IdNr. interessant sein, hier ein paar Infos:
      http://www.bff-online.de/ust/useg/UST_IdNr_.html

      (-:
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      • #4
        eigenartig

        keine Rechtsform, kein Gewerbe,

        Das Konstrukt würde ich folgendermassen auseinaderdrösseln.
        Solange Du keine andere Rechtsform angibst, bist Du der alleinig verantwortliche -> also ein EInzelunternehmer.

        Willst Du eine GBR, dann sind die Bierdeckelthesen im Grunde Spinnerei. Denn obwohl (Formfreiheit) richtig, unterliegt sie der Nachweispflicht. Alle Gesellschafter benötigen eine Gewerbeanmeldung, Die kannst Du nur als GbR anmelden, wenn Du einen Vertrag vorlegst.

        -- ich rede nur von meinen Erfahrungen.. ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass ich zum Gewerbeamt gegangen wäre und die eine mündliche Abrede akzeptiert hätten. man hat die Schriftfrom verlangt --
        Für eine Ummeldung meldest Du dich beim Gewerbeamt.
        Grosshändler verlangen Gerwerbescheine, von mir wurde noch nie eine Steuernummer verlangt
        und wenn doch, dann geh zum Finanzamtamt und erbitte Dir n freundlicher Art deine Steuernummer direkt !

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        • #5
          Hallo,
          ein mündlicher Gesellschaftsvertrag reicht meines Wissens nach schon, müssn halt alle Gesellschafter zum Gewerbeamt, dann alle ein Gewerbe anmelden, nur halt mit dem Vermerkt, dass sie es alle als eine GbR vertreten ...

          mfG
          CMS-X Medien- und Modelagentur

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          • #6
            also wie gesagt, ich halte das schon für nicht zwangsläufig ausgeschlossen, aber es wird nicht praktikabel sein.
            (Nebenbei, es müssen ohnehin alle zum Gewerbeamt.)

            Ich will das auch unterlegen.
            2 Unternehmer haben eine GbR gegründet, einer entscheidet sich auszusteigen. Jetzt müsste man doch annehmen, da es sich grundlegend um den Zusammenschluss zweier Einzelunternehmer handelt, dass sich die rechtliche Situation aus einer GbR in ein Einzelunternehmen wandelt.
            Doch weit gefehlt. Praktisch hört die GbR auf zu existieren und damit sind auch die Gewerbescheine nicht mehr als Papiermüll im Grund kannst Du dem Finanzamt gar keine Abrechnung mehr schicken, da Du die Verpflichtung hast sofort zum Gewerbeamt zu rennen und die GbR abzumelden und ggf ein Neues Unternehmen anzumelden.
            ...und das ist der Grund weshalb aus meiner Sicht die Absprachethesen nicht hinhauen - abgesehen davon, dass man jeden nur davor warnen muss, irgendwas nicht schriftlich festzuhalten. - z.B. bleibt hier die Frage der Vollhaftung.

            Ich würde, wenn ich das heute angehen würde auf jeden Fall an eine Ertragsbedingte Wandlung in eine Kapitalgesellschaft binden.
            Im Grunde muss einen der Wahnsinn ereilen, wenn man für einen
            anderen die Vollhaftung übernimmt..

            Ich kann kill_bill nur recht geben.
            Was schreibt bleibt !

            Gruss
            Tebo

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            • #7
              Re: Fragen zur Gewerbeanmeldung

              Original geschrieben von hanshorstolaf
              ...Ich habe noch keine Steuernummer, welche ich bei vielen Grosshändlern angeben muss.
              Unfug, die Steuernummer soll und darf keiner wissen , wenn überhaupt dann nur die USt-IdNr., aber auch nur für Geschäftspartner außerhalb BRD und innerhalb EU, falls man Rechnungen ohne die MWSt haben möchte. Die Großhändler brauchen nur den Nachweis über die Gewerbeanmeldung.

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              • #8
                auch das ist nicht so ganz richtig.

                Du hast auf deinen Rechnungen entweder die USt ID oder deine eigentliche Steuernummer anzugeben. Es ist also falsch, dass die Steuernummer keiner wissen darf, weshalb auch..

                mich würde aber mal interessieren, wie Du auf so eine Idee kommst.
                is ja möglich das mir was entgangen is..

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                • #9
                  Original geschrieben von Tebo

                  Du hast auf deinen Rechnungen entweder die USt ID oder deine eigentliche Steuernummer anzugeben.
                  Nope, Ich habe schon 'ne Menge Rechnungen in der Hand gehabt, auf der weder die USt-IdNr noch die Steuernummer drauf. Und zu deiner Information, ich war 3 Jahre lang (97-99) selbstständig gewesen, habe ein richtiges Geschäft gehabt, und nicht irgendeine einfache Gewerbeschein mit Wohnung als Verbindungsadresse. Auf meiner Rechnungen standen als Zusatzdaten nur der Name und Anschrift der Firma und Hinweise auf:
                  - allg. Geschäftbedingung,
                  - Liefer- und Zahlungskondition
                  - Gerichtstand
                  mehr nicht. Die Steuernummer hat keinem zu interessieren. Die Nummer geht nur mich und das Finanzamt was an.

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                  • #10
                    Original geschrieben von asp2php
                    Nope, Ich habe schon 'ne Menge Rechnungen in der Hand gehabt, auf der weder die USt-IdNr noch die Steuernummer drauf. Und zu deiner Information, ich war 3 Jahre lang (97-99) selbstständig gewesen, habe ein richtiges Geschäft gehabt, und nicht irgendeine einfache Gewerbeschein mit Wohnung als Verbindungsadresse. Auf meiner Rechnungen standen als Zusatzdaten nur der Name und Anschrift der Firma und Hinweise auf:
                    - allg. Geschäftbedingung,
                    - Liefer- und Zahlungskondition
                    - Gerichtstand
                    mehr nicht. Die Steuernummer hat keinem zu interessieren. Die Nummer geht nur mich und das Finanzamt was an.
                    das ist nicht ganz richtig...
                    es muss entweder die umsatzsteuer-identifikationsnummer oder wenn diese nicht vorhanden ist, die steuernummer (die für die umsatzsteuer) auf die rechnung! steht übrigens da: § 14 UStG Abs. 4

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                    • #11
                      genau so

                      ist das !
                      Diese Änderung gilt seit Anfang 2004. Hier wurden strengere Anforderungen an die Form gestellt.

                      ..und ich kann dem Argument die Steuernummer hat niemanden zu interessieren nix abgewinnen.
                      Das klingt ja beinnahe als wäre das eine Art PinNummer.
                      Ich versteh nach wie vor nich, weshalb die keiner wissen sollte ? In welcher Form sollte hier ein Missbrauch oder ähnlich möglich sein.
                      Sorry kann ich mir nicht vorstellen.

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                      • #12
                        Re: genau so

                        Original geschrieben von Tebo
                        In welcher Form sollte hier ein Missbrauch oder ähnlich möglich sein.
                        Sorry kann ich mir nicht vorstellen.
                        du glaubst ja nicht, was die Finanzbeamte sich alles leisten können. Manche von Ihnen geben dir Auskunft anhand der Nummer per Telefon, ohne zu prüfen, ob du der bist, für den du dich ausgibst. Soviel zur Datensicherheit. Wenn du mir nicht glaubst, schnappe dir irgendeine gültige Nummer, laufe zu einer öffentlichen Tel.-Zelle, ruf das zuständige Finanzamt an, und dein blaues Wunder erleben.

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