Kosten bei Gewerbeanmeldung

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    Hallo zusammen,

    ich hab gehört, dass man an verschiedene Organisationen Geld abdrücken muss, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat:

    - Finanzamt (Steuervorrauszahlung)
    - IHK
    - Berufsgenossenschaft

    Kann mir jemand sagen, wieviel die jeweiligen Organisationen verlangen und ob man das immer für 1 Jahr im VOrraus bezahlen muss. Mir wurde auch gesagt, dass man das Finanzamt "vertrösten" kann uns nach 3 Jahren erst Umsatzsteuern bezahlen muss ... Wie lange dauert es eigentlich, bis man von den verschiedenen Organisationen angeschrieben wird. Die Frau beim Gewerbeamt sagt mir nur, dass sie es dem Finanzamt meldet und ich dann eine Umsatzsteuernummer bekomme. Darauf warte ich jetzt schon seit 2 Wochen. Hoffe ihr könnt und wollt mir helfen.

    MfG

    Patrick

  • #2
    die IHK gibt dir gerne Auskunft darüber

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    • #3
      Hallo,

      - Finanzamt:

      Nimmst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, brauchst Du keine Umsatzsteuer abführen, darfst diese dann auch keinem Kunden in Rechnung stellen. Außerdem kannst Du dann logischerweise auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
      Voraussetzung für diese Regelung ist, dass Dein Gesamtbruttoumsatz im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro übersteigt. Außerdem darf Dein voraussichtlicher Umsatz für das nächste Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein.
      Werden diese Grenzen überschritten oder nimmst Du diese Regelung nicht in Anspruch, musst Du für das Gründungsjahr sowie das darauf folgende eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich machen. Bis zum 10. des Folgemonats muss diese beim Finanzamt vorliegen. Optional kann man eine Dauerfristverlängerung dafür beantragen. Dann verlängert sich diese Frist um einen Monat.

      - IHK:

      Bei vielen Kammern, wenn nicht sogar bei jeder, kann man sich vom Mindestbeitrag ein Jahr befreien lassen. Da solltest Du Dich direkt bei Deiner zuständigen IHK über die Voraussetzungen informieren.

      - Berufsgenossenschaft:

      Wenn Du Mitarbeiter beschäftigst, musst Du Beiträge für Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft abführen. Ist dies nicht der Fall, ist die Mitgliedschaft in den meisten Fällen freiwillig.


      Weitere Informationen z.B.

      http://www.gewerbeinformation.de
      http://www.existenzgruender.de

      http://www.ihk.de

      Steve

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      • #4
        Gewerbeanmeldung kostet 20 Euro

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