Guten Tag,
Firma A programmiert eine Software und verkauft Nutzungslizenzen, die Software
wird an den Lizenznehmer elektronisch geliefert (email).
Die Firma berechnet einen Nettobetrag+ 7% MWST also den ermäßigten Steuersatz, da es um die Überlassung von
Nutzungsrechten handelt ($12 Abs. 2 USTG) : Zitat:
"die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben" .
Urheber des Programms ist ja die Firma A.
Firma B macht das Selbe nur berechnet Firma B den vollen Steuersatz mit der Begründung:
"Das mache alle so.." - was auch stimmt, die Mehrheit berechet tatsächlich den vollen Steuersatz - wohl um nichts falsch zu machen. (Obwohl, wenn A Recht hat, der Kunde von B sein
Geld - zumindest die Differenz -zurückverlagen könnte, also von 'nichts falsch machen' kann keine Rede sein)
Wer macht es richtig ;-)
Firma A programmiert eine Software und verkauft Nutzungslizenzen, die Software
wird an den Lizenznehmer elektronisch geliefert (email).
Die Firma berechnet einen Nettobetrag+ 7% MWST also den ermäßigten Steuersatz, da es um die Überlassung von
Nutzungsrechten handelt ($12 Abs. 2 USTG) : Zitat:
"die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben" .
Urheber des Programms ist ja die Firma A.
Firma B macht das Selbe nur berechnet Firma B den vollen Steuersatz mit der Begründung:
"Das mache alle so.." - was auch stimmt, die Mehrheit berechet tatsächlich den vollen Steuersatz - wohl um nichts falsch zu machen. (Obwohl, wenn A Recht hat, der Kunde von B sein
Geld - zumindest die Differenz -zurückverlagen könnte, also von 'nichts falsch machen' kann keine Rede sein)
Wer macht es richtig ;-)
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