Punkto den Anführungszeiche:
aus http://edition-w3.de/TR/1999/REC-htm...o/sgmltut.html Absatz 3.2.2 Attribute (Deutsche übersetzung von http://www.w3.org/TR/html401/
aus http://edition-w3.de/TR/1999/REC-htm...o/sgmltut.html Absatz 3.2.2 Attribute (Deutsche übersetzung von http://www.w3.org/TR/html401/
Standardmäßig verlangt SGML, dass alle Attributwerte entweder von doppelten Anführungszeichen (ASCII dezimal 34) oder einfachen Anführungszeichen (ASCII dezimal 39) begrenzt werden. Einfache Anführungszeichen können im Attributwert enthalten sein, wenn der Wert durch doppelte Anführungszeichen begrenzt ist und umgekehrt. Autoren können auch Numerische Zeichenreferenzen verwenden, die die doppelten ( " ) und einfachen ( ' ) Anführungszeichen repräsentieren. Für doppelte Anführungszeichen dürfen Autoren auch die Zeichen-Entity-Referenz " benutzen.
In bestimmten Fällen können Autoren den Wert eines Attributs ohne jegliche Anführungszeichen angeben; der Attributwert darf nur Buchstaben (a-z und A-Z), Ziffern (0-9), Bindestriche (ASCII dezimal 45), Punkte (ASCII dezimal 46), Unterstriche (ASCII dezimal 95) und Doppelpunkte (ASCII dezimal 58) enthalten. Wir empfehlen, Anführungszeichen auch dann zu verwenden, wenn es möglich ist, sie wegzulassen.
In bestimmten Fällen können Autoren den Wert eines Attributs ohne jegliche Anführungszeichen angeben; der Attributwert darf nur Buchstaben (a-z und A-Z), Ziffern (0-9), Bindestriche (ASCII dezimal 45), Punkte (ASCII dezimal 46), Unterstriche (ASCII dezimal 95) und Doppelpunkte (ASCII dezimal 58) enthalten. Wir empfehlen, Anführungszeichen auch dann zu verwenden, wenn es möglich ist, sie wegzulassen.
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