php programmierer

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    suche php programmierer fuer die modifikation eines eintragescriptes.
    möchte zusätzliches einbauen!

    bitte nur programmierer melden, die wirklich programmieren koennen!
    bezahlung nach absprache.

    kontakt: chat-land@gmx.de
    freundlichst

    kama8

    http://www.xwerbe.de http://www.w6m.de

  • #2
    Was ist denn ein Eintragescript?

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    • #3
      Nun, der gute Mann hat ein Script, welches seine Kunden automatisiert in Gewinnspiele einträgt.

      Und nun möchte er gerne, da manche Veranstalter Provision zahlen für BESUCHER, einen Trick wissen, wie er diese Affiliate-Provision einstreicht beim automatisierten Eintragen - das Problem ist halt, dass die Affiliate-URL auf die Hauptseite des Veranstalters geht und nicht auf die Anmelde-URL für die Gewinnspiele - also will er nen Trick programmiert haben, wie die Session der Hauptseite (Affiliate-ID = Provision) auch beim Eintragen durch sein Script nicht verloren geht...

      Honi soit qui mal y pense - wer also potentielle Beihilfe zum Betrug leisten möchte...

      IMHO nicht sauber, habe den Auftrag prinzipiell abgelehnt - worauf er sich echauffierte, "ich wunder mich nur das ich juristisches ratschlaege, wofuer ich eigentlich zusatendig bin, anstatt programmierer bekommen".
      Zuletzt geändert von MStemberg; 04.04.2007, 21:13.

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      • #4
        Original geschrieben von MStemberg
        Nun, der gute Mann hat ein Script, welches seine Kunden automatisiert in Gewinnspiele einträgt.
        Schon wieder einer, der zu blöd für ehrliche Arbeit ist.
        I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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        • #5
          Original geschrieben von MStemberg

          IMHO nicht sauber, habe den Auftrag prinzipiell abgelehnt - worauf er sich echauffierte, "ich wunder mich nur das ich juristisches ratschlaege, wofuer ich eigentlich zusatendig bin, anstatt programmierer bekommen".
          Vielen Dank für dein feedback

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          • #6
            es gibt sachen von denen lässt man besser die finger

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            • #7
              Original geschrieben von newphp
              es gibt sachen von denen lässt man besser die finger
              Das gilt nach meinen Erfahrungen aus einem anderen Auftrag mit dem Auftraggeber als solchen...

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              • #8
                bemerkung mstemberg

                abschliessende anmerkungen des auftraggebers

                die angelegenheit ist voellig lega,l weil von einem eintragsdienst aus und mit absprache von kunden.

                dieser mstemmberg schickt uerwuenschte rechtsberatung und unterschreibt mit ass.jur. ich denke der hatte im kindergarten bleiben sollen, anstatt den versuch unsere zeit zu nehmen zu starten.

                die anfrage war nach einem php programmierauftrag, nicht nach dummdaemlicher rechtsberatung. dazu hat unsere firma einen bezahlten anwalt.

                meine bitte an die ernst zu nehmenden anbieter: wehrt euch gegen die spinner, die nicht programmieren koennen, aber zu allem und jedem hier im forum und einem per email belaestigen.

                eine einfache nachfrage habt ihr ein recht dazu haette es auch getan. und eine antwort haet es auch gegeben.
                Zuletzt geändert von kama8; 05.04.2007, 08:26.
                freundlichst

                kama8

                http://www.xwerbe.de http://www.w6m.de

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                • #9
                  liedl

                  betreff: ljedi

                  wer von euch mehr ueber die erfuellung des auftrags, eben dieser firma in duisburg sehen moege, der schicke mir eine mail! ich kann da gerichtsverwertbar einiges zeigen.
                  freundlichst

                  kama8

                  http://www.xwerbe.de http://www.w6m.de

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                  • #10
                    Original geschrieben von kama8
                    betreff: ljedi

                    wer von euch mehr ueber die erfuellung des auftrags, eben dieser firma in duisburg sehen moege, der schicke mir eine mail! ich kann da gerichtsverwertbar einiges zeigen.
                    Wir werden sehen, wessen Sicht vor Gericht Bestand hat...
                    Aber es hat offensichtlich seine Gründe, warum jemand es nicht schafft, Vereinbarungen unterschrieben per Post oder Fax zu versenden.

                    Aber "unsere" Sache wollen wir hier doch nicht öffentlich austragen. Es besteht die Gefahr, zusätzlich noch eine Verleumdungsklage zu verursachen. Fragen Sie gerne ihren bezahlten Anwalt
                    (Wer Infos 'über die Firma aus Duisburg' bekommt, ist gebeten, mir diese weiterzuleiten, damit sich die GF besagter Firma ein Urteil darüber bilden können. Vielen Dank im Voraus!)

                    Nebenbei: ich bin Freiberufler aus OB

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                    • #11
                      Fakt ist jedoch, dass der Programmierer eines solchen Skriptes keinerlei rechtliche Folgen erwarten braucht, sofern er sich entsprechend absichert. Es wird eigentlich auch niemand dazu gezwungen diesen Auftrag anzunehmen, deshalb verstehe ich irgendwie die Aufregung nicht.
                      Picadreams
                      .software.beratung.schulung.

                      www.picadreams.at

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                      • #12
                        Wenn dem so ist, dann kann man teroristischen Organisationen auch nicht bestrafen, denn sie haben "nur" die Pläne und Mitteln für Bombenlegungen, Attentaten, Entführungen, etc... ausgearbeitet bzw. zur Verfügung gestellt, es sind immer andere, die es umsetzen.

                        Denk doch mal nach.

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                        • #13
                          Diese Frage habe ich einem Juristen an der Uni* auch schon mal gestellt: was ist, wenn dein Chef dir den Auftrag gibt etwas zu programmieren, was ungesetzlich oder zumindest rechtlich bedenklich ist.

                          Der sagte mir dazu Folgendes: wenn der Arbeitnehmer sich in einer Situation befindet, in welcher er persönliche Repressalien (Entlassung, schlechtes Arbeitszeugnis, oder ähnliches) befürchten muss wenn er die Ausführung verweigert, so kann er den Auftrag straffrei ausführen unter der Voraussetzung, dass er formell gegenüber seinem Vorgesetzten diese rechtlichen Bedenken geäußert hat. Formell meint hier: unter Zeugen, bzw. mit Unterschrift.

                          Das heißt, der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber informieren, dass er glaubt, dass der Auftrag gegen geltendes Recht verstößt. Der Arbeitgeber muss das zur Kenntnis nehmen und trotzdem den Auftrag erteilen, obwohl er über die rechtlichen Bedenken informiert ist.

                          Im Ergebnis haftet dann der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer geht straffrei aus. Der Arbeitnehmer ist dabei nicht verpflichtet den Arbeitnehmer anzuzeigen, es sei denn natürlich es handelt sich um ein Verbrechen wie bspw. Mord.

                          Anders bei Freelancern. In diesem Fall muss der Auftragnehmer keine Entlassung fürchten, wenn er den Auftrag nicht annimmt. Ergo ist diese Ausnahmeregelung in diesem Fall nicht anwendbar und man haftet voll für das was man verzapft hat, sofern man Kenntnis oder ein begründeten Verdacht hatte, oder mit "gesundem Menschenverstand" hätte Verdacht schöpfen müssen bzw. mit zumutbarem Aufwand Kenntnis hätte erlangen können, dass der Vertragsgegenstand illegale Handlungen umfasst.

                          Der Unterschied zwischen "gewusst haben" und "hätte wissen können" ist dabei soweit ich informiert bin der zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.

                          Das heißt also auch, dass sich soweit ich informiert bin, der Kollege absolut richtig verhalten hat, wenn er seine rechtlichen Bedenken gegenüber dem Auftraggeber anmeldet und den Auftrag im Zweifel ablehnt.

                          Welche Regelung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen gilt wäre nun noch ein interessanter Spezialfall.

                          (* An unserer Uni gibt es gelegentlich sehr interessante freiwillige Seminare zum Thema Recht für Informatiker: wie Arbeitsrecht, Urheberrecht, Patente oder Produkthaftung welche von Volljuristen gehalten werden. Zum Beispiel ein Jurist aus der Rechtsabteilung von IBM.)

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                          • #14
                            Da hat doch jemand einen "bezahlten" Anwalt, und dieser liefert noch falsche Infos, grotesk.

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                            • #15
                              Man nennt das auch u.U. Beihilfe zum Betrug, begangen mit "bedingtem Vorsatz" - heißt, wenn ich argwöhne, hier könnte was faul sein und dennoch mit "mir doch egal" tätig werde, bin ich ggf. strafbar.

                              Was kama so schön als "Rechtsberatung" betitelt, war lediglich MEINE ureigene Meinung zu diesem Vorhaben; diese habe ich dem Herrn mitgeteilt und darf mir daraufhin noch Beleidigungen anhören - nun ja, DEN Herrn werde ich sicher nicht mehr "belästigen"

                              Und abschließend: wenn ich da schon Bedenken äußere, werde ich sicher KEINE Rechtsberatung liefern - wäre doch widersinnig, einerseits den Auftrag nicht anzunehmen, und gleichzeitig gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen.

                              Wie war das mit der Kinderstube? Nicht jedem gegeben oder so:

                              sollte anstatt ass.jur
                              lieber spinner stehen
                              aber kein wunder, die haben den anspruch so weit gesenkt das jeder so was
                              nebenbei studieren kann.
                              schick ruhig mal zur staatsanwaltschaft.
                              werd mal den namen auf eine blackliste bringen fuer programmierer.
                              Ein richtig netter Zeitgenosse, der gute Mann

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