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Zum Anfang gleich meine Daten, welche auch über meine Webseite erreichbar sind.
Uwe Ross
Albrecht-Dürer-Strasse 1/03
99610 Sömmerda
Deutschland
E-Mail: info (at) buchkammer.de
Internet: wew.buchkammer.de
Auftraggeber als auch Ansprechpartner bin ich selbst, der unten näher beschriebene Arbeitsauftrag erfolgt gegen Bezahlung. Als Währung schlage ich den allseits beliebten Euro vor.
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Moinsen,
Aus gegebenem Anlass möchte ich mich hier nochmal melden.
Ich hatte im Januar unter diesem Thread:
http://www.php-resource.de/forum/sho...threadid=89562
eine Anfrage wegen einer Softwareprogrammierung gestellt, den Auftrag im Januar vergeben und mit dem Programmierer einen Softwarevertrag inkl. Pflichtenheft ausgehandelt. Darin war eindeutig geregelt, daß das zu entwickelnde Programm bis zum 01.03.2008 fertiggestellt sein muß.
OK, es gibt bei der Entwicklung solcher Software immer mal Verzögerungen oder Änderungen an der zu durchsuchenden Seite und es wurden auch einige Testversionen bis Ende Mai ausgeliefert, wobei aber keine der Testversionen den Anforderungen des Pflichtenheftes entsprachen.
Seit 6 Wochen habe ich nichts mehr von meinem Vertragspartner gehört. Wir standen vorher in regem Email Kontakt und ich war zuversichtlich, das wir in angemessener Zeit zu einer Lösung der auftretenden Probleme kommen. Er ist nun weder telefonisch per Handy zu erreichen, noch wurde eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter seiner Freundin/Frau beantwortet, welche an der angegebenen Adresse mit einem Festnetzanschluß gemeldet ist.
Ich muß wohl davon ausgehen, daß ich das Programm, welches ich weiterhin brauche, von ihm nicht erhalte. Ich möchte meinen Vertragspartner nicht verbal verurteilen, da ich die Hintergründe nicht kenne, die dazu führten seinen Vertragspflichten nun nicht mehr nachzukommen.
Ärgerlich ist die Sache vor allem auch, weil ich der Meinung war, einen Teilbetrag in der Höhe von 250,- Euro (zzgl. MwSt) als kleinen Anreiz vor der Fertigstellung des Programmes zu überweisen.
Leider ist diese geleistete Anzahlung wohl nun futsch oder gibt es Erfahrungswerte oder wie kann man in dieser Sache weiter verfahren? Dem Programmierer per Einschreiben einen Liefertermin setzen und ihn zur Lieferung des Programmes auffordern? Nach der eventuellen Verstreichung dieser Frist einen Mahnbescheid beantragen? Oder wie könnte das Problem anders geregelt werden, da ich die geleistete Anzahlung gern zurück haben möchte und mich in solcher Verfahrensweise nicht auskenne?
Da ich weiterhin an einer Programmierung der Software interessiert bin, schreibe ich den Auftrag erneut aus. Ich möchte aber anfügen, das ich das Programm erst nach Erhalt bezahlen werde und keine Vorauszahlungen mehr tätige.
Weitere Informationen zum Programm selbst und eventuelle Zusatzinformationen erhalten die Interessierten gern per Mail.
Herzlichen Gruß
Uwe Ross
Zum Anfang gleich meine Daten, welche auch über meine Webseite erreichbar sind.
Uwe Ross
Albrecht-Dürer-Strasse 1/03
99610 Sömmerda
Deutschland
E-Mail: info (at) buchkammer.de
Internet: wew.buchkammer.de
Auftraggeber als auch Ansprechpartner bin ich selbst, der unten näher beschriebene Arbeitsauftrag erfolgt gegen Bezahlung. Als Währung schlage ich den allseits beliebten Euro vor.
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Moinsen,
Aus gegebenem Anlass möchte ich mich hier nochmal melden.
Ich hatte im Januar unter diesem Thread:
http://www.php-resource.de/forum/sho...threadid=89562
eine Anfrage wegen einer Softwareprogrammierung gestellt, den Auftrag im Januar vergeben und mit dem Programmierer einen Softwarevertrag inkl. Pflichtenheft ausgehandelt. Darin war eindeutig geregelt, daß das zu entwickelnde Programm bis zum 01.03.2008 fertiggestellt sein muß.
OK, es gibt bei der Entwicklung solcher Software immer mal Verzögerungen oder Änderungen an der zu durchsuchenden Seite und es wurden auch einige Testversionen bis Ende Mai ausgeliefert, wobei aber keine der Testversionen den Anforderungen des Pflichtenheftes entsprachen.
Seit 6 Wochen habe ich nichts mehr von meinem Vertragspartner gehört. Wir standen vorher in regem Email Kontakt und ich war zuversichtlich, das wir in angemessener Zeit zu einer Lösung der auftretenden Probleme kommen. Er ist nun weder telefonisch per Handy zu erreichen, noch wurde eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter seiner Freundin/Frau beantwortet, welche an der angegebenen Adresse mit einem Festnetzanschluß gemeldet ist.
Ich muß wohl davon ausgehen, daß ich das Programm, welches ich weiterhin brauche, von ihm nicht erhalte. Ich möchte meinen Vertragspartner nicht verbal verurteilen, da ich die Hintergründe nicht kenne, die dazu führten seinen Vertragspflichten nun nicht mehr nachzukommen.
Ärgerlich ist die Sache vor allem auch, weil ich der Meinung war, einen Teilbetrag in der Höhe von 250,- Euro (zzgl. MwSt) als kleinen Anreiz vor der Fertigstellung des Programmes zu überweisen.
Leider ist diese geleistete Anzahlung wohl nun futsch oder gibt es Erfahrungswerte oder wie kann man in dieser Sache weiter verfahren? Dem Programmierer per Einschreiben einen Liefertermin setzen und ihn zur Lieferung des Programmes auffordern? Nach der eventuellen Verstreichung dieser Frist einen Mahnbescheid beantragen? Oder wie könnte das Problem anders geregelt werden, da ich die geleistete Anzahlung gern zurück haben möchte und mich in solcher Verfahrensweise nicht auskenne?
Da ich weiterhin an einer Programmierung der Software interessiert bin, schreibe ich den Auftrag erneut aus. Ich möchte aber anfügen, das ich das Programm erst nach Erhalt bezahlen werde und keine Vorauszahlungen mehr tätige.
Weitere Informationen zum Programm selbst und eventuelle Zusatzinformationen erhalten die Interessierten gern per Mail.
Herzlichen Gruß
Uwe Ross
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