Programmierer/In gesucht

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    Zum Anfang gleich meine Daten, welche auch über meine Webseite erreichbar sind.

    Uwe Ross
    Albrecht-Dürer-Strasse 1/03
    99610 Sömmerda
    Deutschland
    E-Mail: info (at) buchkammer.de
    Internet: wew.buchkammer.de

    Auftraggeber als auch Ansprechpartner bin ich selbst, der unten näher beschriebene Arbeitsauftrag erfolgt gegen Bezahlung. Als Währung schlage ich den allseits beliebten Euro vor.

    -----------------------------------------------------------------------

    Moinsen,


    Aus gegebenem Anlass möchte ich mich hier nochmal melden.


    Ich hatte im Januar unter diesem Thread:

    http://www.php-resource.de/forum/sho...threadid=89562

    eine Anfrage wegen einer Softwareprogrammierung gestellt, den Auftrag im Januar vergeben und mit dem Programmierer einen Softwarevertrag inkl. Pflichtenheft ausgehandelt. Darin war eindeutig geregelt, daß das zu entwickelnde Programm bis zum 01.03.2008 fertiggestellt sein muß.

    OK, es gibt bei der Entwicklung solcher Software immer mal Verzögerungen oder Änderungen an der zu durchsuchenden Seite und es wurden auch einige Testversionen bis Ende Mai ausgeliefert, wobei aber keine der Testversionen den Anforderungen des Pflichtenheftes entsprachen.

    Seit 6 Wochen habe ich nichts mehr von meinem Vertragspartner gehört. Wir standen vorher in regem Email Kontakt und ich war zuversichtlich, das wir in angemessener Zeit zu einer Lösung der auftretenden Probleme kommen. Er ist nun weder telefonisch per Handy zu erreichen, noch wurde eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter seiner Freundin/Frau beantwortet, welche an der angegebenen Adresse mit einem Festnetzanschluß gemeldet ist.

    Ich muß wohl davon ausgehen, daß ich das Programm, welches ich weiterhin brauche, von ihm nicht erhalte. Ich möchte meinen Vertragspartner nicht verbal verurteilen, da ich die Hintergründe nicht kenne, die dazu führten seinen Vertragspflichten nun nicht mehr nachzukommen.
    Ärgerlich ist die Sache vor allem auch, weil ich der Meinung war, einen Teilbetrag in der Höhe von 250,- Euro (zzgl. MwSt) als kleinen Anreiz vor der Fertigstellung des Programmes zu überweisen.

    Leider ist diese geleistete Anzahlung wohl nun futsch oder gibt es Erfahrungswerte oder wie kann man in dieser Sache weiter verfahren? Dem Programmierer per Einschreiben einen Liefertermin setzen und ihn zur Lieferung des Programmes auffordern? Nach der eventuellen Verstreichung dieser Frist einen Mahnbescheid beantragen? Oder wie könnte das Problem anders geregelt werden, da ich die geleistete Anzahlung gern zurück haben möchte und mich in solcher Verfahrensweise nicht auskenne?

    Da ich weiterhin an einer Programmierung der Software interessiert bin, schreibe ich den Auftrag erneut aus. Ich möchte aber anfügen, das ich das Programm erst nach Erhalt bezahlen werde und keine Vorauszahlungen mehr tätige.

    Weitere Informationen zum Programm selbst und eventuelle Zusatzinformationen erhalten die Interessierten gern per Mail.


    Herzlichen Gruß
    Uwe Ross
    Zuletzt geändert von Buchkammer; 14.07.2008, 12:24.
    Das menschliche an Computern ist ihre Gewissenlosigkeit.

  • #2
    trotzdem bitte gemäß unserer regeln eine komplette adresse angeben

    danke
    peter
    Nukular, das Wort ist N-u-k-u-l-a-r (Homer Simpson)
    Meine Seite

    Kommentar


    • #3
      Das ist natürlich höchst ärgerlich, was Ihnen da widerfahren ist.

      Ich habe mir Ihren ersten Beitrag vom 18. Januar durchgelesen und stelle mir seither die Frage, ob damit eine Desktopanwendung oder eine webbasierte Anwendung gemeint ist?

      Kommentar


      • #4
        Hallo,

        Es soll sich ausschließlich um eine Desktopanwendung handeln, also ein Programm welches auf meinem Computer zu Hause installiert wird.

        Da der Beitrag vom 18.01.2008 nicht ganz den nun geänderten tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und amazon als Webseite nicht mehr relevant ist, möchte ich hier noch das Pflichtenheft, also die Eigenschaften, die das Programm besitzen sollte, einfügen:

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        Pflichtenheft für die Software „Name wird neu vergeben“


        Die oben genannte Software wird unter Windows 9x, Win2000/XP funktionieren und folgende wesentliche Programmfunktionen beinhalten und die hier aufgeführten zugesicherten Eigenschaften erfüllen:

        · einstellbare zeitgesteuerte automatische Abfrage der Bücherplattformen www.zvab.com und www.eurobuch.com mit Hilfe von Suchaufträgen nach neu eingestellten und aktuellen Büchern inklusive Ergebnisausgabe

        · jederzeit editierbare und abspeicherbare Suchaufträge

        · einstellbare Suchparameter: Autor, Buchtitel, ISBN und MAX-Preis

        · Benachrichtigung des Benutzers bei gefundenem Suchergebnis

        · bereitstellen einer Kaufmöglichkeit (Seitenaufruf) bei gefundenen Büchern

        · Speichern der Ergebnisse in einer Microsoft Access Datenbank
        (Parameter: Datum der Erfassung, Buchtitel, Autor, Preis, Bücherplattform)

        · tabellarische Ausgabe der Suchergebnisse in endloser Tabellenansicht

        · auto Load/Save Funktion der Suchkriterien/Ergebnisse bei Programmstart

        · modularer Programmaufbau für installierbare Erweiterungen

        · Programm Statistikführung zur Fehleranalyse (erfolgt autom.)



        Das Programm wird im Hintergrund arbeiten und seine Aufgaben zyklisch erledigen.
        Der Runtime Status ist an einem Taskleistensymbol erkennbar. Über dieses Symbol
        Kann das Programm maximiert oder beendet werden. Falls Suchergebnisse eintreffen,
        wird das Programm einen Datenbank Select durchführen und die Ergebnisse sichern.
        Anschliessend wird eine Popup Meldung Information über den Status geben und eine
        Kaufmöglichkeit anzeigen.
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        Weitere Fragen gern per Mail.


        Herzlichen Gruß
        Uwe Ross
        Das menschliche an Computern ist ihre Gewissenlosigkeit.

        Kommentar


        • #5
          Hallo Uwe,

          <keine rechtsberatung>
          1. schriftlich einen Termin zur Fertigstellung setzen, ansonsten Rücktritt vom Vertrag
          2. Nach verstreichen dieser Frist die Anzahlung zurückverlangen und evtl. Schadensersatz geltend machen
          3. Die Sache neu ausschreiben und vielleicht nicht den günstigsten nehmen ;-)
          </keine rechtsberatung>

          Der RA Deiner Wahl hilft Dir da sicher weiter, ein entsprechendes Schreiben sollte Dich so um die 100 Euronen kosten.

          Kommentar


          • #6
            Weitere Fragen gern per Mail.
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