[Frage] IP Adresse

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    Hi Leute! Mir brennt was dringend auf der Seele...kann ein Webmaster über eine IP, die er z.B. durch einen Forum-, Gästebucheintrag erhalten hat über T-online die genaue Adresse der Person erfahren??? Ist das möglich(-->bei dynamischer IP...W-LAN-ROUTER, ich weiß die führen Protokoll aber ist das Möglich?)? Wenn ja ist T-online überhaupt dazu befugt solche Daten an Dritte zu leiten, wenn ja unter welchen Umständen?
    Es wäre sehr nett wenn mir jemand antworten würde...Danke

  • #2
    klar geht das. der provider weiss ja, welcher user um welche uhrzeit welche ip erhalten hat.

    diese daten muss er auch speichern. zumindest eine gewisse zeit.

    und ja. er kann diese informationen auch rausgeben. nämlich dann, wenn eine straftat vorliegt und polizeiliche hilfe gewährt werden muss.

    soviel ich weiss, ist dazu aber auch noch ein richterlicher beschluss notwendig. kann mich aber auch irren.

    wenn du also keine schei**e gemacht hast, darf der provider diese information nicht rausgeben.
    INFO: Erst suchen, dann posten![color=red] | [/color]MANUAL(s): PHP | MySQL | HTML/JS/CSS[color=red] | [/color]NICE: GNOME Do | TESTS: Gästebuch[color=red] | [/color]IM: Jabber.org |


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    • #3
      Es ist ein Richterlicher Beschluss nötig um die Gespeicherten Daten beim Provider raus geben zu lassen.
      mfg
      Günni


      Praxis: Jeder kann´s, aber keiner weiß wie´s geht...
      Theorie: Jeder weiß wie´s geht, aber keiner kann´s ...
      Microsoft vereint Praxis und Theorie: Nix geht und keiner weiß warum
      City-Tiger - Online durch die Straßen tigern...

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      • #4
        ahhhh!!!????

        c00L BIG THX!!!, doch inwiefern kann so ein gerichtlicher Beschluss beantragt werden?? Ein "gemeiner" GB eintrag kann dafür nicht ausreichend sein, oder?

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        • #5
          doch könnte er, wenn gewisse punkte zutreffen, welche ich jetzt nicht aufzählen werde. eben die harten sachen.
          INFO: Erst suchen, dann posten![color=red] | [/color]MANUAL(s): PHP | MySQL | HTML/JS/CSS[color=red] | [/color]NICE: GNOME Do | TESTS: Gästebuch[color=red] | [/color]IM: Jabber.org |


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          • #6
            Doch, ein gemeiner Eintrag im Gästebuch kann schon ausreichen. Sofern eine Anzeige gestellt wird.
            mfg
            Günni


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            • #7
              mhh...das hört sich logisch an ^^ aber so ein gerichtlicher Beschluss kann nicht von heute auf morgen gefällt werden, oder lieg ich wieder mal falsch ? Naja ich will nicht weiter mit meinen dummen Fragen nerven...

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              • #8
                da die provider die daten nur 30 tage speichern dürfen wird man sich beeilen müssen!
                h.a.n.d.
                Schmalle

                http://impressed.by
                http://blog.schmalenberger.it



                Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
                ... nur ohne :-)

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                • #9
                  ähm ich meinte ja auch den Gerichtsbeschluss...der kann doch nicht von heute auf morgen "beschlossen" werden...mpf

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                  • #10
                    Original geschrieben von elenD
                    ähm ich meinte ja auch den Gerichtsbeschluss...der kann doch nicht von heute auf morgen "beschlossen" werden...mpf
                    das einzige, was du tun kannst, ist die anzeige erstatten (wenn jemand beleidigt oder verleumdet wurde o.ä.)

                    alles andere, wie dann beim provider wegen der IP nachzufragen etc., ist dann sache der strafverfolgungsbehörden.

                    da der zeitraum, über den die daten beim provider gespeichert werden, wie gesagt nicht ewig währt, musst du also ggf. schnell handeln, und das auch den herrn beamten beim anzeige erstatten deutlich machen.

                    ob die allerdings überhaupt die finger krum machen, oder direkt wegen "geringfügigkeit" einstellen, wäre dann 'ne andere frage ...
                    I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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                    • #11
                      Keine ahnung wie lange so was dauert wenn man es beantragt...
                      mfg
                      Günni


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                      • #12
                        Soweit ich weiss gibt es ein Schnellverfahren wenn eindeutige Beweise vorliegen. Diese Zeitspanne bis zur Genehmigung ist relativ kurz.

                        Mal angenommen irgendeine große Firma, nehmen wir mal an Valve Soft. wird von einem Hacker-Kiddie bestohlen. Anhand ihres Firewalllogs oder Eventlogs haben sie dessen IP und was er gemacht hat.

                        Nun ab zur Polizei, Staatsanwalt sichtet es und rennt zum Richter. Bekommt die Genehmigung ruft die Einsatzleitung der Polizei an. Diese ist schon vorbereitet und rusht im selben Moment durch die Türe.
                        [color=blue]MfG Payne_of_Death[/color]

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                        [color=red]Merke:[/color]
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                        Murphy`s Importanst LAWS
                        Jede Lösung bringt nur neue Probleme
                        Das Fluchen ist die einzige Sprache, die jeder Programmierer beherrscht.
                        In jedem kleinen Problem steckt ein großes, das gern raus moechte.

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