Am Freitag sprach das Düsseldorfer Landgericht einen Webmaster frei, der vom Neusser Amtsgericht in einem umstrittenen Urteil gemäß § 184 StGB wegen Zugänglichmachung von ********************grafie verurteilt worden war. In der gestrigen Berufungsverhandlung sah das Gericht einen Verstoß gegen den Paragrafen, demzufolge ********************grafische Schriften nur Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden dürfen, als nicht gegeben an. Der Webmaster hatte die Inhalte an eine automatische Überprüfung der Personalausweisnummer geknüpft.
http://www.heise.de/newsticker/data/se-01.02.03-002/
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