Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis

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    http://www.heise.de/newsticker/data/uma-04.04.03-002/

  • #2
    das ist herb, besonders für ISPs
    Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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    • #3
      Kann nur jedem raten, seine AGB entsprechend anzupassen..

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      • #4
        wenn das sorum is kann mans doch auch sorum drehn, das wenn deine verbindungen zu verbotenen seiten oder verbindungen bei denen du verbotene sachen machst mitgeloggt werden (aus welchem grund auch immer! vielleich weil du ein großer hacker bist ) und dir ein strick daraus gedreht werden soll, du hergehn kannst und sagen, das die logs nicht als beweise zählen... weil die könnten das ja falsch mitloggen oder von jemand anders oder sonst was... oder?!
        Man lernt nie aus...

        ...und wenn man's doch tut braucht man sich auch nicht schämen!

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        • #5
          das obige urteil bezieht sich lediglich auf die beweisgültigkeit der logs des providers beim thema traffic-abrechnung für den kunden.

          in so fern sind alle weiteren überlegungen die hier angestellt werden irrelevant.
          I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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          • #6
            schon klar.

            aber stell dir doch mal vor was das heißt!

            im grunde genommen werden damit doch alle momentanen zugesicherten leistungslimits hinfällig.

            ich denke insbesondere an webhoster wie schlund, hosteurope etc. - die üblichen halt.

            traffickontingente stellen bei denen ein signifikantes leistungsmerkmal dar und mit 15euro / gig verdient z.B. 1und1 sich ne goldene nase.
            Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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