Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber

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    "Forenbetreiber muss rechtsverletzende Äußerungen erst nach Kenntnis löschen " (OLG Düsseldorf)

    Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf...."

    weiter unter golem.de/0606/45915.html

    Na also, geht doch

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  • #2
    Hiermit werden allfällige Distanzierungen überflüssig...

    Die menschliche Logik hat ja scheinbar doch noch Vorrang
    [color=black] Important: alt bei <img> ist immer erforderlich · Strings richtig trennen/verbinden · Kiddie-Code hat keine Chance[/color]

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