Besserer Schutz der Verbraucher vor Betrügereien mit 0190er-Nummern
Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sollen die Verbraucher gegen missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Mehrwertdienste-Rufnummern, so genannte 0190er-Nummern, besser geschützt werden.
"Die Bundesregierung stärkt durch das heute beschlossene Maßnahmenpaket den Schutz der Verbraucher gegen Betrügereien, die mit den 0190er Nummern immer wieder passiert sind. Das hilft nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Unternehmern, die ihre Dienstleistungen über die 0190er Nummern anbieten", so Bundeswirtschaftsminister Werner Müller.
Nach der neuen Vorschrift müssen alle Diensteanbieter, die Mehrwertdienste-Rufnummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Im Interesse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, vom weiteren Angebot aussperren.
http://www.golem.de/0206/20176.html
Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sollen die Verbraucher gegen missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Mehrwertdienste-Rufnummern, so genannte 0190er-Nummern, besser geschützt werden.
"Die Bundesregierung stärkt durch das heute beschlossene Maßnahmenpaket den Schutz der Verbraucher gegen Betrügereien, die mit den 0190er Nummern immer wieder passiert sind. Das hilft nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Unternehmern, die ihre Dienstleistungen über die 0190er Nummern anbieten", so Bundeswirtschaftsminister Werner Müller.
Nach der neuen Vorschrift müssen alle Diensteanbieter, die Mehrwertdienste-Rufnummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Im Interesse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, vom weiteren Angebot aussperren.
http://www.golem.de/0206/20176.html
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