Entnommen aus
http://www.it-business.net/archiv/2002/02082002.htm#03
------------------------------------------------------------------------------------
Pauschalabgaben für CD-Brenner stehen fest
CD-Brenner werden mit einer pauschalen Urheberrechtsabgabe von 7,50 Euro belegt. Sechs Euro betragen die Abgaben, wenn der Hersteller Mitglied im Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) ist, so Susanne Schopf, Bitkom-Fachreferentin gegenüber IT-BUSINESS DAY. CD-Brenner werden dadurch rund 10 Prozent teurer und sind neben Fax- und Multifunktionsgeräten die ersten IT-Geräte, auf die vertraglich vereinbarte Urheberpauschalabgaben aufgeschlagen werden. Einen entsprechenden Vertrag mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), der Verwertungsgesellschaft Wort und der VG Bild-Kunst habe man Ende Juli geschlossen, um entsprechende Rückstellungen der Unternehmen auflösen zu können. Ursprünglich sollten die Hersteller rückwirkend bis 1998 Abgaben für ihre CD-Brenner zahlen, nun einigte man sich auf rückwirkende Zahlungen bis 2001. (sr) www.bitkom.org
------------------------------------------------------------------------------------
http://www.it-business.net/archiv/2002/02082002.htm#03
------------------------------------------------------------------------------------
Pauschalabgaben für CD-Brenner stehen fest
CD-Brenner werden mit einer pauschalen Urheberrechtsabgabe von 7,50 Euro belegt. Sechs Euro betragen die Abgaben, wenn der Hersteller Mitglied im Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) ist, so Susanne Schopf, Bitkom-Fachreferentin gegenüber IT-BUSINESS DAY. CD-Brenner werden dadurch rund 10 Prozent teurer und sind neben Fax- und Multifunktionsgeräten die ersten IT-Geräte, auf die vertraglich vereinbarte Urheberpauschalabgaben aufgeschlagen werden. Einen entsprechenden Vertrag mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), der Verwertungsgesellschaft Wort und der VG Bild-Kunst habe man Ende Juli geschlossen, um entsprechende Rückstellungen der Unternehmen auflösen zu können. Ursprünglich sollten die Hersteller rückwirkend bis 1998 Abgaben für ihre CD-Brenner zahlen, nun einigte man sich auf rückwirkende Zahlungen bis 2001. (sr) www.bitkom.org
------------------------------------------------------------------------------------