Entnommen aus:
http://www.it-business.net/archiv/2002/02082002.htm#02
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Gesetzgeber fordert Pauschalabgaben auf IT-Geräte
Das Bundeskabinett hat in seinem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechtes pauschalen Abgaben auf IT-Geräte wie PCs, Drucker, Scanner und CD-Brenner den Weg geebnet. Dieser Entwurf wird voraussichtlich bis Oktober dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt. Der Bundestag wird im Anschluss versuchen, einer Frist der Europäischen Union nachzukommen und das Gesetz bis 31. Dezember diesen Jahres zu beschließen. Susanne Schopf, Fachreferentin beim Bundesverband Bitkom, erläuterte im Gespräch mit IT-BUSINESS DAY den Inhalt des Gesetzentwurfes. "Der Einsatz individueller Vergütungssysteme wird dadurch nicht gefördert", so Schopf. Und dass, obwohl es eine Richtlinie der EU so vorsehen würde. Technische Schutzmaßnahmen können zusammen mit digitalen Rechtemanagement-Systemen bereits heute eingesetzt werden, um urheberrechtlich geschützte Werke individuell zu vergüten, so die Bitkom-Ansicht. Durch die vorgesehenen Pauschalabgaben würden Verbraucher ungerecht behandelt, denn jeder Käufer habe dadurch zusätzlich in die Tasche zu greifen, unabhängig davon, ob er überhaupt Kopien von geschützten Werken anfertige. Abgaben auf Drucker würden dabei von 10 Euro für die günstigsten Schwarz-Weiß-Modelle bis 300 Euro für die leistungsstärksten Geräte reichen und auf den Kaufpreis geschlagen werden. Die Abgabe für Consumer-Farbdrucker im unteren Preissegment wird die Geräte um rund 20 Euro bzw. 30 Prozent verteuern. Pauschalabgaben auf PCs werden sich um 30 Euro bewegen. (sr) www.bitkom.org
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http://www.it-business.net/archiv/2002/02082002.htm#02
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Gesetzgeber fordert Pauschalabgaben auf IT-Geräte
Das Bundeskabinett hat in seinem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechtes pauschalen Abgaben auf IT-Geräte wie PCs, Drucker, Scanner und CD-Brenner den Weg geebnet. Dieser Entwurf wird voraussichtlich bis Oktober dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt. Der Bundestag wird im Anschluss versuchen, einer Frist der Europäischen Union nachzukommen und das Gesetz bis 31. Dezember diesen Jahres zu beschließen. Susanne Schopf, Fachreferentin beim Bundesverband Bitkom, erläuterte im Gespräch mit IT-BUSINESS DAY den Inhalt des Gesetzentwurfes. "Der Einsatz individueller Vergütungssysteme wird dadurch nicht gefördert", so Schopf. Und dass, obwohl es eine Richtlinie der EU so vorsehen würde. Technische Schutzmaßnahmen können zusammen mit digitalen Rechtemanagement-Systemen bereits heute eingesetzt werden, um urheberrechtlich geschützte Werke individuell zu vergüten, so die Bitkom-Ansicht. Durch die vorgesehenen Pauschalabgaben würden Verbraucher ungerecht behandelt, denn jeder Käufer habe dadurch zusätzlich in die Tasche zu greifen, unabhängig davon, ob er überhaupt Kopien von geschützten Werken anfertige. Abgaben auf Drucker würden dabei von 10 Euro für die günstigsten Schwarz-Weiß-Modelle bis 300 Euro für die leistungsstärksten Geräte reichen und auf den Kaufpreis geschlagen werden. Die Abgabe für Consumer-Farbdrucker im unteren Preissegment wird die Geräte um rund 20 Euro bzw. 30 Prozent verteuern. Pauschalabgaben auf PCs werden sich um 30 Euro bewegen. (sr) www.bitkom.org
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