Gilt das Fernabgesetz, wenn ich einen Artikel bei eBay ersteigere?
Fernabgesetz bei Versteigerung (eBay)
Einklappen
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Nö
Nach § 3 Abs. 2 FernAbsG besteht das Widerrufsrecht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
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