Datenschützer halten IP-Nummern-Speicherung für unzulässig
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Sehr nette Diskussion:
Original:Link
Bevor all die "Webmaster" mit ihren "Webshops" ins Netz kamen, und
die Seiten mit blinkenden GIFs und astreinem IE-"HTML"
vollgepflastert hatten, gab es nicht diese Probleme mit Sicherheit,
die ihr heute habt. Das Problem seid ihr, nicht die Script-Kiddies,
die euch nur zeigen, wie unfähig ihr seid.Ich muß weg, hier gibts nur noch Verrückte.
Freenet ich komme!
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Bei einem von uns betreuten an eine Standleitung angeschlossenen Kunden-Netzwerk wurde eine Weile der Traffic der Intranet-Rechner durch eine falsche einstellung im bereitgestellten Telekom-Backbone gemessen.
Obwohl die Telekom die IP's gespeichert und ein Techniker dieses "Vereins" uns ausversehen verraten hatte, dass es sich bei dem Traffic u.a. um 5 GB internen Datenverkehr gehandelt hat, finde ich es gut, dass sie nun per Gerichtsbeschluss zugegeben haben, dass sie diese Daten speichern.
Zum damaligen Zeitpunkt haben sie es abgestritten, uns eine Rechnung (immerhin ca. 5 Pfennig pro MB) geschickt und behauptet (entgegen der versehentlichen Aussage des Mitarbeiters), dass sich nichts nachweisen lasse.
In so fern finde ich es schon gut, sollte aber beiden Seiten nützlich sein. Immerhin läuft der Rechtsstreit noch
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.......dass sie nun per Gerichtsbeschluss zugegeben haben, dass sie diese Daten speichern.......
Lamgsam drängt sich mir der Verdacht auf, daß die Leut diese Postings tatsächlich ernst meinen:
Original:LinkNur IP-Speicherung REICHT NICHT um uns vor dem Terror zu schützen!
...Eine festinstallierte Kamera
(wie etwa bei Geldautomaten) an jedem PC würde die Sicherheit für den
Normalbürger beträchtlich erhöhen.....
Die Cam von dem Knaben möchte ich sehen *LOL* wie er mit zusammengequetschten Oberschenkeln und nasser Hose 20 Stunden täglich in seinen Bildschirm starrt *Ping*Terror ! *Ping*Terror ! *Ping*Terror !
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Hab den Artikel nur ein bisschen überflogen:
Anlass dafür sei der Prozess gegen einen Forumsteilnehmer von heise online, der anhand der IP-Adresse und einer Anfrage bei seinem Provider T-Online schnell ermittelt werden konnte. Die Herausgabe der IP-Nummer durch eine richterliche Anordung erzwungen worden
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