Neues Jugendschutzgesetz tritt am 1. April in Kraft
Am 1. April tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft, in dem erstmals auch Telemedien wie Rundfunk und Internet behandelt werden. PC-WELT fasst für Sie die Hauptänderungen kurz zusammen.
* Alle PC- und Konsolenspiele erhalten eine verbindliche Altersfreigabe von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle).
* Das neue Gesetz definiert neben den bisher bereits verwendeten Einstufungen "Jugendgefährdend" und "Schwer Jugendgefährdend" auch den Umstand der "Jugendbeeinträchtigung". Damit werden Spiele eingestuft, die für unter 16jährige bedenklich sein könnten.
* Nicht geprüfte Spiele werden mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft und dürfen von den Händlern nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden.
* Die Alterseinstufungen der USK:: "Freigegeben ohne Altersbeschränkung", "Freigegeben ab 6 Jahren", "Freigegeben ab 12 Jahren", "Freigegeben ab 16 Jahren" und "Nicht freigegeben unter 18 Jahren".
* Import-Spiele erhalten grundsätzlich keine Alterfreigabe. Ausnahme: Der Hersteller lässt diese Import-Version in Deutschland prüfen.
* Händler, die gegen das neue Jugendschutzgesetz verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro rechnen.
* Online-Händler können Software ohne Altersnachweise verschicken. Ausnahmen: die Software wurde mit "Keine Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren) eingestuft oder sie wurde nicht geprüft. In diesen Fällen muss der Käufer einen Altersnachweis erbringen.
* CDs und DVDs von Zeitschriften dürfen keine "jugendbeeinträchtigenden" Demos mehr enthalten.
* Auf LAN-Parties werden je nach Spiel Alterskontrollen notwendig. Werden dort Spiele gespielt, die ab 16 Jahren freigegeben sind, dann dürfen auch nur Jugendliche ab diesem Alter auf der LAN-Party anwesend sein.
* Einmal eingestufte Spiele dürfen nicht mehr nachträglich von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) indiziert werden.
* Die BPjM darf neuerdings eigenständig Spiele prüfen. Bisher musste eine der rund 800 berichtigten Stellen einen Antrag stellen.
Am 1. April tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft, in dem erstmals auch Telemedien wie Rundfunk und Internet behandelt werden. PC-WELT fasst für Sie die Hauptänderungen kurz zusammen.
* Alle PC- und Konsolenspiele erhalten eine verbindliche Altersfreigabe von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle).
* Das neue Gesetz definiert neben den bisher bereits verwendeten Einstufungen "Jugendgefährdend" und "Schwer Jugendgefährdend" auch den Umstand der "Jugendbeeinträchtigung". Damit werden Spiele eingestuft, die für unter 16jährige bedenklich sein könnten.
* Nicht geprüfte Spiele werden mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft und dürfen von den Händlern nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden.
* Die Alterseinstufungen der USK:: "Freigegeben ohne Altersbeschränkung", "Freigegeben ab 6 Jahren", "Freigegeben ab 12 Jahren", "Freigegeben ab 16 Jahren" und "Nicht freigegeben unter 18 Jahren".
* Import-Spiele erhalten grundsätzlich keine Alterfreigabe. Ausnahme: Der Hersteller lässt diese Import-Version in Deutschland prüfen.
* Händler, die gegen das neue Jugendschutzgesetz verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro rechnen.
* Online-Händler können Software ohne Altersnachweise verschicken. Ausnahmen: die Software wurde mit "Keine Jugendfreigabe" (ab 18 Jahren) eingestuft oder sie wurde nicht geprüft. In diesen Fällen muss der Käufer einen Altersnachweis erbringen.
* CDs und DVDs von Zeitschriften dürfen keine "jugendbeeinträchtigenden" Demos mehr enthalten.
* Auf LAN-Parties werden je nach Spiel Alterskontrollen notwendig. Werden dort Spiele gespielt, die ab 16 Jahren freigegeben sind, dann dürfen auch nur Jugendliche ab diesem Alter auf der LAN-Party anwesend sein.
* Einmal eingestufte Spiele dürfen nicht mehr nachträglich von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) indiziert werden.
* Die BPjM darf neuerdings eigenständig Spiele prüfen. Bisher musste eine der rund 800 berichtigten Stellen einen Antrag stellen.
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