Ich habe am 18.06.2003 meine mündliche Abschlussprüfung.
Das Abschlusszeugniss der Berufsschule bekomme ich aber erst am 18.07.2003, weil irgendein Vollidiot meint, man müßte eine feierliche Verabschiedung machen... Hab ich Möglichkeiten, mein Zeugniss schon früher zu bekommen ?
IHK verweist auf die Schule, Schule rückt das Zeugniss nicht vorher raus... Was kann ich machen, an wenn kann ich mich wenden, bzgl. der Frage, besteht eine Aushändigungspflicht ab dem Betehen meiner Prüfung ?
gruss
Das Abschlusszeugniss der Berufsschule bekomme ich aber erst am 18.07.2003, weil irgendein Vollidiot meint, man müßte eine feierliche Verabschiedung machen... Hab ich Möglichkeiten, mein Zeugniss schon früher zu bekommen ?
IHK verweist auf die Schule, Schule rückt das Zeugniss nicht vorher raus... Was kann ich machen, an wenn kann ich mich wenden, bzgl. der Frage, besteht eine Aushändigungspflicht ab dem Betehen meiner Prüfung ?
gruss
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