Verwertungsrechte

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  • Verwertungsrechte

    hallo,

    ich habe für einen Schuhhersteller einen Relaunch Konzeptionell erarbeitet (zu Hause!) und entsprechende signets entworfen.
    – Sollten die verwertungsrechte explizit schriftlich geklärt sein ? – Ist das bestandteil des Vertrags oder sollte es sein ?

    Da ich die Logos erstmal als Ausdruck Präsentiere stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll ist ein copyright vermerk anzubringen. Nach dem neuen Medienrecht bzw. Urheberecht ist dies ja nicht mehr zwingend erforderlich. Hat irgenwer erfahrung diesbezüglich ... kan mir einer weiterhelfen ??? ... hmmm

  • #2
    Re: Verwertungsrechte

    Original geschrieben von wistler
    ich habe für einen Schuhhersteller einen Relaunch Konzeptionell erarbeitet (zu Hause!) und entsprechende signets entworfen.
    – Sollten die verwertungsrechte explizit schriftlich geklärt sein ?
    Hmm, generell ist es so, dass Du alleiniger Urheber und somit Inhaber der Rechte bist - solange also kein Vertrag zur Verwertung vorliegt, dürfte eh nichts passieren.
    Dazu drei Links:
    erster Link
    zweiter Link
    dritter Link

    Problem ist nun für den Fall, dass die Deinen Vorschlag so toll fanden, dass deren Werbeagentur Deinen Vorschlag abkupfern, wie Du beweisen kannst, dass es sich dabei um Deinen Vorschlag handelt.

    Vielleicht hilft da eine notarielle Beglaubigung?
    Zuletzt geändert von kill_bill; 03.03.2004, 02:05.
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    • #3
      Vielleicht hilft da eine notarielle Beglaubigung?
      es gibt da eine einfachere lösung, die meines wissens nach auch von gerichten anerkannt wird:
      daten auf cd brennen, in umschlag packen, umschlag versiegeln und per post an dich selber schicken, das datum des poststempels zeigt ja, wann du das gemacht hast.

      Sollten die verwertungsrechte explizit schriftlich geklärt sein ?
      schaden kann das nicht.

      wenn du den internetauftritt dann auch umsetzt und dabei flash benutzt, achte auf folgendes:
      wenn du keinen expliziten wartungsvertrag abschließt, kann der kunde von dir die offenen fla-dateien verlangen.

      gruss
      peter
      Nukular, das Wort ist N-u-k-u-l-a-r (Homer Simpson)
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      • #4
        Original geschrieben von Kropff
        wenn du keinen expliziten wartungsvertrag abschließt, kann der kunde von dir die offenen fla-dateien verlangen.
        Echt? - aber imho darf er diese in keiner Weise verändern, denn damit würde er gegen Urheberrechte verstoßen - selbst wenn er ein bestimmtes Design (bzw. dessen Verwertungsrechte) gekauft hat, muß ihm das Recht, ein Flash-Film zu verändern, vertraglich zugesichert werden.

        Aber das Thema hatten wir schon mal, ist Link 1 in meinem Post.

        Btw. kläre uns auf, wenn dem nicht so ist.
        (-:
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        • #5
          Echt? - aber imho darf er diese in keiner Weise verändern, denn damit würde er gegen Urheberrechte verstoßen
          das weiss ich auch nicht mehr ganz genau, wir hatten diese diskussion mal in der mailingliste von startmovie, da ging es um director-dateien. soweit ich mich erinnere, gibt es da ein neues gesetz. wenn kein wartungsvertrag abgeschlossen wurde, kann der kunde die offenen dateien verlangen und von anderen weiter bearbeiten lassen. das recht dazu hat er, weil er durch den kauf entsprechende rechte erworben hat. ich weiss allerdings nicht mehr, ob sich das nur auf die programmierung bezog oder auch das design.

          gruss
          pter
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