Domain für Freundin registriert. Droht Rechtsstreit?

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  • Domain für Freundin registriert. Droht Rechtsstreit?

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    Im Rahmen der IDN-Domains habe ich den Nachnamen meiner Freundin als Domain registriert. Bei Aufruf der Domain wird schon darauf hingewiesen, dass hier die Homepage der Familie xyz entsteht.

    In der WHOIS-Abfrage tauche ich allerdings noch als Inhaber auf, da ich bisher nicht dazu gekommen bin, meine Freundin als Inhaber und Admin-C einzutragen. Heute habe ich freundliche Post von der Firma xyz GmbH (eine kleine Computer-Klitsche) bekommen, dass ich die Domain freigeben soll. Eine Dispute wäre gestellt.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Hätte meine Freundin überhaupt ein Chance die Domain zu behalten? Wie ist denn eure Einschätzung? Tipps?

    Danke im voraus und viele Grüße
    Langer

  • #2
    da möchte ich hier mal direkt auf folgenden link verweisen:
    http://www.digi-info.de/de/netlaw/ti...etadressen.php
    (-:
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    • #3
      ... die frage ist nur, ob ein unterlassungsanspruch bedeutet, dass die präsentation vom netz zu nehmen ausreichend ist und ob das ändern
      des inhabers nachträglich dann noch ausreichend ist ...
      (-:
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      • #4
        Danke schonmal für deine Antwort.

        Aktuell sind mir die Hände gebunden. Durch den Dispute kann ich den Inhaber nicht mehr ändern. Könnte die Domain nur noch löschen lassen und dann würde automatisch die Firma als Inhaber nachrücken. Sau blöde Situation, wäre meine Freundin bereits als Inhaber eingetragen, hätte die Firma keine Chance...

        Ich weiß nicht, was ich machen soll...

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        • #5
          OffTopic:
          deine freundin heiraten und ihren familiennamen annehmen?
          Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...

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          • #6
            deine freundin heiraten und ihren familiennamen annehmen?
            *g* Meinen Nachnamen habe ich schon als Domain. Heiraten gerne, aber bevor ich Ihren Namen annehme muss schon noch viel passieren...

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            • #7
              ein kk geht nicht mehr?

              mit etwas risiko: domain kündigen und deine freundin konnektiert sich die
              domain, sobald sie frei ist (sollte allerdings gut getimet sein)

              frag mal im 123recht.net forum nach, was die dazu sagen (etwas abstrahiert, denn eine direkte 1:1 rechtsberatung dürfen die dir nicht geben) und poste das ergebnis hier.

              vielleicht gibt es ja eine möglichkeit, in der du als bevollmächtigter deiner freundin die domain in ihrem namen geordert hast und somit ein mittelbarer namensberechtigter vorhanden ist ...
              (-:
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              • #8
                Original geschrieben von langerxxx
                ...bevor ich Ihren Namen annehme muss schon noch viel passieren...
                Wieso, wie heist sie denn ???
                (-:
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                • #9
                  also, die rechtsprechung war mal so, dass Privatanwender nur gwzwungen sind diese Internetadresse rauszugeben, wenn der Surfer unter einem bestimmten namen was erwartet.

                  wenn er siemens.de eingibt erwartet er die siemens GmbH und nicht einen Pronoanbieter.

                  Aber bei kleinen Firmen gibs keine Erwartungshaltung wegen des fehlenden Bekanntheitsgrades.

                  Mit dem guten Internetanwalt ist die Sache sicher bald zu deinen Gunsten gelöst.
                  Hoffe du bist rechtschutzversichert, dann kostet dich das nix.


                  edit : das du jetzt als nicht Namesninhaber das registiert hast ist natürlich problematisch
                  cya max


                  An mich bitte keine unaufgeforderten E-Mails senden (ausser ihr seid bereit geld zu zahlen, dann gerne )

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                  • #10
                    @max wenn du dir den link, den ich gepostet habe, durchliest, siehst du, dass das mal war.

                    wenn also max schulze "egon-müller.de" registriert, kann egon müller die herausgabe einfordern.

                    egon müller dürfte aber afaik die selben rechte haben wie die benachbarte egon-müller ag.

                    frage ist, wenn egon müller den max schulze beauftragt hat, die domain zu registrieren, welche handhabe dann die firma hat, bzw. was zählt: der denic-eintrag oder eine evtl. geschriebene vollmacht, die zuhause rumliegt und natürlich entsprechend dem denic-eintrag datiert ist.
                    (-:
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                    • #11
                      nachtigall, ick hör dir trapsen
                      Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...

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                      • #12
                        Original geschrieben von mrhappiness
                        nachtigall, ick hör dir trapsen
                        OffTopic:
                        du siehst auch rosa elefanten ....
                        h.a.n.d.
                        Schmalle

                        http://impressed.by
                        http://blog.schmalenberger.it



                        Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
                        ... nur ohne :-)

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                        • #13
                          Mmh, eine Vollmacht wäre schonmal eine Idee. Danke für den Hinweis. :-)

                          @kill_bill: Übertragen ist nicht mehr, durch den Dispute kann man die Domain zwar weiter nutzen, aber die Inhaber-Daten liegen auf Eis. Und so bald ich die Domain kündige, rutscht die Firma wegen dem Dispute als Inhaber nach.

                          Gab' es vielleicht schonmal ähnliche Fälle?

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                          • #14
                            Ich denke das du da um einen Rechtsstreit nicht umhin kommst aber ein guter Anwalt für Recht der neuen Medien wird sich da schon was einfallen lassen .... hatte ich auch schon .... da war die situation aber en bissle blöder .... der name war von einem model unserer Agentur, hab die Domain allerdings über meinen privataccount beim hoster angemeldet .... eine Namensvetterin ist leider Moderatorin bei einem lokal fernsehsender .... trotzdem gings positiv für uns aus da der Anwalt argumentiert hat das eine Registrierung der Domain mangels Fachwissen nicht vom Model selber ausgeführt werden konnte und ich sie dann für sie registriert habe, und über meinen privataccount weil beim firmenaccount gerade das echtzeitkreditlimit überschritten war .... tja pech für die moderatorin :P

                            Also ab zum Anwalt und den das klären lassen ... wenns ne kleine Klitsche ist geben die eh auf wenn die en Schreiben vom Anwalt kriegen ....

                            mfG
                            CMS-X Medien- und Modelagentur

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                            • #15
                              @Daniel:

                              Danke für deinen Hinweis. Der Fall ist ja tatsächlich recht ähnlich gelagert.
                              Kam es damals zu einer Gerichtsverhandlung oder konnte die Sache vorher geklärt werden?

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