findet man oft in agb. danke.
Was ist "öffentlich-rechtliches Sondervermögen"?
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Sondervermögen: eine verwaltungsmäßig vom übrigen öffentlichen Vermögen getrennte und zur Erfüllung spezieller Aufgaben bestimmte Vermögensmasse, für die meißt ein besonderer Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan geführt wird. Solch ein Neben- oder Sonderhaushalt mit spezifischen Zweckbestimmungen ist beispielsweise das ERP-Sondervermögen.
wusste doch das Teil lohnt sichSunshine CMS
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http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw03334.html
hatte erst auf "stiftung" getippt, bezieht sich aber auf kommunale bzw. öffentliche auftraggeber
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