Azubis

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  • Azubis

    hoi, mal ne froge:
    was darf ein Arbeitgeber dem Azubi alles für Arbeiten geben.
    Und wie viel darf er ihm geben und wie viel verantwortung darf er ihm überlassen?

    gruß
    benny
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  • #2
    mh... auch Arbeiten wie Putzen oder kehren...

    geht die Frage konkreter ??

    gruss

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    • #3
      zum beispiel.

      aber allgemein, die menge der arbeit und die verantwortung -> würd mich interessieren.
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      • #4
        er darf dir alles mögliche geben, solange er sich auch an dem Ausbildungsplan hält, was 'nebenbei' so läuft, musst du leider akzeptieren. Was die Verantwortung angeht: es ist nur die firmeninterne Verantwortung. Nach aussenhin trägt die Firma bzw. dein Ausbilder die geschäftliche Verantwortung für dein Handel, weil du ja noch in Ausbildung bist.

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        • #5
          ist zwar laut der info schon ein bischen älter (august 1969)
          http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__6.html

          BBiG § 6 Berufsausbildung
          (2) Dem Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.
          kann natürlich sehr weitläufig ausgelegt werden - weiter ansprechstell wäre die IHK (indusrie- und HandelsKammer)

          wie immer gilt, wo kein Kläger....
          ob man als Azubi bei kleinen "Verstössen" gleich vor gericht zieht, muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er ncith froh über den ausbildungsplatz ist.

          Gruß
          jochen

          PS. wenn ich mich recht entsinne hat sogar ein gericht entschieden, das Kaffee-kochen zu den aufgaben einer sekretärin zählt.

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