Heute bekommen:
CANDAN THE WEB COMPANY
Selcuk Candan
Wieselweg 28
DE 59071 Hamm
Telefon 02381973870
Telefax 023819738779
Email web@candan.de
____________________________________________________________________________
Sehr geehrter Herr Sonnick,
aufgrund gesetzlicher Neuerungen werden Webhoster
seitens der RegTP gezwungen, den Emailverkehr
über geeignete Maßnahmen zu überwachen und, auf
Nachfrage, an die zuständige RegTP-Stelle zu übermitteln.
Das Ganze muss bis 01.01.2005 umgesetzt sein. Hoster
die das nicht umsetzen müssen mit erheblichen Bußgeldern
oder gar mit einer Einstellungsverfügung rechnen.
Trotz vieler Versuche dem entgegenzuwirken muss
auch CANDAN dieser Verpflichtung nachkommen.
Durch diese Regelung ergeben sich enorme Kosten so das
wir eine Kostenbeteiligung auf die Endkunden umlegen
müssen. Da wir von allgemeinen Preisanpassungen
absehen und auch in diesem Fall keine Preiserhöhung
bei den bestehenden Verträgen vornehmen werden,
haben wir uns dazu entschlossen eine einmalige
Kostenbeteiligung in Höhe von 5.00 Euro pro Kundenaccount
zum 01.12.2004 zu erheben.
Da dies keine Preiserhöhung oder ein extremer Einschnitt in
die laufenden Verträge bedeutet, besteht hier auch kein
außerordentliches Kündigungsrecht. Die geringe Gebühr
fällt unter die Taschengeldverordnung.
Weitere Infos hierzu können Sie unter http://www.candan.de
einsehen.
Ihre CANDAN THE WEB COMPANY
S.Candan
____________________________________________________________________________
Selcuk Candan
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Telefax 023819738779
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Sehr geehrter Herr Sonnick,
aufgrund gesetzlicher Neuerungen werden Webhoster
seitens der RegTP gezwungen, den Emailverkehr
über geeignete Maßnahmen zu überwachen und, auf
Nachfrage, an die zuständige RegTP-Stelle zu übermitteln.
Das Ganze muss bis 01.01.2005 umgesetzt sein. Hoster
die das nicht umsetzen müssen mit erheblichen Bußgeldern
oder gar mit einer Einstellungsverfügung rechnen.
Trotz vieler Versuche dem entgegenzuwirken muss
auch CANDAN dieser Verpflichtung nachkommen.
Durch diese Regelung ergeben sich enorme Kosten so das
wir eine Kostenbeteiligung auf die Endkunden umlegen
müssen. Da wir von allgemeinen Preisanpassungen
absehen und auch in diesem Fall keine Preiserhöhung
bei den bestehenden Verträgen vornehmen werden,
haben wir uns dazu entschlossen eine einmalige
Kostenbeteiligung in Höhe von 5.00 Euro pro Kundenaccount
zum 01.12.2004 zu erheben.
Da dies keine Preiserhöhung oder ein extremer Einschnitt in
die laufenden Verträge bedeutet, besteht hier auch kein
außerordentliches Kündigungsrecht. Die geringe Gebühr
fällt unter die Taschengeldverordnung.
Weitere Infos hierzu können Sie unter http://www.candan.de
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S.Candan
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