gmail-Abmahnung - Lösung vorhanden

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  • #16

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    • #17
      Re: Re: gmail-Abmahnung - Lösung vorhanden

      Original geschrieben von wahsaga
      OffTopic:
      erst wird hier ständig mit der unseriösen webseite genervt, und jetzt stellt sich also auch noch heraus, dass man sich mit dem "verkauf" von gmail-einladungen per ebay was dazu verdienen wollte - na das passt ja wunderbar ins bild.
      hehe ... man tut, was man nicht kann

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      • #18
        Original geschrieben von jahlives
        Ich würde eher mal bei Google durchklingeln und die darauf ansprechen, dass allenfalls IHR Markenname missbraucht werden könnte. Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, dann hat dieser Typ ja rein gar nichts mit Google (gmail) zu tun. Trotzdem beansprucht er Markenrechte auf etwas was er gar nicht besitzt (es wurden ja gmail Einladungen verkauft und keine g-mail).
        Gmail dürfte eine höheren Wiedererkennungswert haben als g-mail und hat daher imho auch ein Recht zur Klage und das Recht am Namen.

        Anwalt suchen --> Klage einreichen und diesem Pappenheimer zeigen was ne Harke ist
        Schonmal was von Markenrecht gehört? Google durfte sich in Deutschland garnicht so nennen. Weil das das Markenschutzrecht verletzt... Und sämtliche Verhandlungen zwischen Google und dem Typen sind fehlgeschlagen, von daher..
        Der Typ dort hat schon das Recht
        Für alle die Fehler suchen, gibts gratis tolle Debuggingmöglichkeiten:
        var_dump(), print_r(), debug_backtrace und echo.
        Außerdem gibt es für unsere Neueinsteiger ein hervorragendes PHP Tutorial zu PHP 4 und PHP 5 (OOP)
        Es heißt $array['index'] und nicht $array[index]! Und nein, das ist nicht egal!
        Dieses Thema lesen, um Ärger im Forum und verzögerte Hilfen zu vermeiden.

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        • #19
          @Shurakai
          das wusste ich echt nicht, dass Google in D den Namen gmail nicht für sich beanspruchen konnte. Wenn dem so ist, dann hat der Typ ja leider wirklich das Recht dazu.

          Danke und Gruss

          tobi
          Gutes Tutorial | PHP Manual | MySql Manual | PHP FAQ | Apache | Suchfunktion für eigene Seiten

          [color=red]"An error does not become truth by reason of multiplied propagation, nor does truth become error because nobody sees it."[/color]
          Mohandas Karamchand Gandhi (Mahatma Gandhi) (Source)

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          • #20
            bitte kommt zum Thema zurück! Es ist wirklich ernster als gedacht.

            AG Chalottenburgs (236 C 282/04):

            Aus dem Urteil:
            "Nachdem die Beklagte die strafbewehrte Unterlassungserklärung wenn auch in modifizierter Form abgegeben hat, hat sie auch die Kosten dafür zu erstatten. Diese belaufen sich allerdings nicht auf die von der Klägerin geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren, sondern vielmehr auf eine angemessene Aufwandspauschale, die das Gericht gemäß § 287 ZPO auf € 100 schätzt. Denn zu ersetzen sind lediglich die erforderlichen Aufwendungen […]. "

            Ja, nun muss nachgewiesen werden, dass es ein Serienschreiben war. Die Rechnung ist einfach:

            Einmal werden die Anwaltsgebühren von 1000 berechnet, ansonsten 81,50 Euro.

            Ein Abgemahnter müsste 1000 Euro zahlen

            Bei 5 nur noch 265 Euro

            Bei 20 nur noch 127 Euro.

            Es wurden etwa 30 abgemahnt.

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            • #21
              So bin auch ein Betroffener. Habe heute die Abmahnung erhalten.
              Was soll ich tun? Wieviele sind denn schon zusammen?

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              • #22
                10 Personen.

                Bitte schick mir alles notwendige
                (Deine Kontaktdaten, die Auktion, Streitwerst,...)


                an

                abmahnung@azsite.de

                oder

                abmahnwahn@arcor.de

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                • #23
                  Heute hat der erste Gerichtstermin vor dem Landgericht in Hamburg statt gefunden? Wer hat etwas darüber erfahren und kann zum Ausgang etwas sagen?

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                  • #24
                    Im erwähnten heise-Artikel steht
                    Google-Justitiarin Lena Tangermann empfiehlt Betroffenen, sich telefonisch an Google Deutschland zu wenden
                    Hat das denn schon jemand gemacht?

                    Wäre mir persönlich lieber, als jemandem, den ich nicht kenne, meinen eBay-Namen, meine postalische Adresse und meine Mailadresse zu geben...
                    Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...

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                    • #25
                      ja, wurde gemacht

                      Habe soeben einen Anruf der Anwältin von Google erhalten:

                      Aussagen:

                      - tiefstes Bedauern von Seiten Googles wegen den Vorfällen
                      - Google scheint (wenn ich das richtig verstanden habe) wieder mit der anderen "Firma" in Kontakt getreten zu sein.
                      - Google sieht erst einmal davon ab, gegen AGB Verstösse in diesem Fall vorzugehen

                      Näheres, auch zu den Gesprächen zwischen Google und der anderen "Firma" konnte/wollte mir die Anwältin nicht mitteilen.
                      http://www.loehrki.de/abmahnwahn/viewtopic.php?t=14


                      Dann habe ich noch ein Schreiben von Ebay erhalten:
                      Sehr geehrter Herr Bats,

                      vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

                      Von uns wurden bezueglich Ihrer Mitgliedskontos "simonbats" keine
                      personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.

                      Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.


                      Mit freundlichen Gruessen

                      eBay Community Watch
                      Meine Anfrage:

                      Sehr geehrte Damen und Herren,
                      im Zuge einer Massenabmahnung durch die Anwaltskanzlei Preu Bohlig
                      bezüglich dem Verkauf von Gmail-Einladungen bei Ebay benötige ich
                      zeitnah möglichst schnell folgende Auskunft (...)
                      Wurden meine persönlichen Daten zu meinem mitgliedskonto "simonbats" in
                      den letzten 6 Wochen (seit 15. April) an eine beliebige Anwaltskanzlei
                      herrausgegeben? Wenn ja, an welche?(...)

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                      • #26
                        Der Anwalt hat die DAten über seinen "testkauf" bekommen. DAs Widerspricht schon den Ebay AGB.

                        Wenn dann Herr Giersch zu einer Testkäuferin aus Köln wird, liegt auch noch ein Betrug und Datenspionage vor!

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                        • #27
                          Wenn mir nicht getraut wird, wäre ein Admin hier bereit die DAten zu sammeln?

                          Kommentar


                          • #28
                            Original geschrieben von ab-design
                            Wenn mir nicht getraut wird, wäre ein Admin hier bereit die DAten zu sammeln?
                            Wohl eher nicht. Vorallem, weil man uns genauso wenig kennt...

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                            • #29
                              dann vertraut mir Ihr könnt nur gewinnen. Ich weiß nicht, wo das Problem ist.

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                              • #30
                                ich hab ja kein problem mit der abmahnung!

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