Hallo,
zu unseren Kunden gehören ein paar kleinere Musikgruppen aus unserem Raum, die auch schon ein paar Alben veröffentlicht haben. Aus deren Alben wurden auf Kundenwunsch jeweils 3-4 Titel als Real-File in voller Länge - jedoch nur in Mono und in der Qualität deutlich begrenzt - auf deren Homepage abgelegt.
Nun scheint auch die GEMA vom Abmahnvirus befallen worden zu sein und hat an unsere Kunden Abmahnungen mit aberwitzigen Streitwerten verschickt. Anscheinend dürfen laut GEMA die Titel nur Ausschnittsweise (glaub max. 45 sekunden) zum Probehören auf der Homepage angeboten werden.
Aber irgendwie dachte ich, dass es auch erlaubt wäre die volle Länge anzubieten, wenn die Qualität unterhalb eines bestimmten Levels liegt.
Weiß hierzu jemand genauer Bescheid?
Gruss
Quetschi
zu unseren Kunden gehören ein paar kleinere Musikgruppen aus unserem Raum, die auch schon ein paar Alben veröffentlicht haben. Aus deren Alben wurden auf Kundenwunsch jeweils 3-4 Titel als Real-File in voller Länge - jedoch nur in Mono und in der Qualität deutlich begrenzt - auf deren Homepage abgelegt.
Nun scheint auch die GEMA vom Abmahnvirus befallen worden zu sein und hat an unsere Kunden Abmahnungen mit aberwitzigen Streitwerten verschickt. Anscheinend dürfen laut GEMA die Titel nur Ausschnittsweise (glaub max. 45 sekunden) zum Probehören auf der Homepage angeboten werden.
Aber irgendwie dachte ich, dass es auch erlaubt wäre die volle Länge anzubieten, wenn die Qualität unterhalb eines bestimmten Levels liegt.
Weiß hierzu jemand genauer Bescheid?
Gruss
Quetschi
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