Brauche Information bezgl. Wehrdienst

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  • Brauche Information bezgl. Wehrdienst

    Morgen!

    Ich hab' da mal eine Frage: Wenn ich jetzt meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe, unter welchen Umständen kann mich die Bundeswehr dann zum Dienst ziehen? Gemustert wurde ich noch nicht und selbst wenn - ich bin (meiner Meinung nach) zu nichts zu gebrauchen. Ich habe bereits 3 Armbrüche hintermir, mein Herz hat einen unregelmäßigen Takt und die Knieoperation bekam meiner Bewegung auch nicht sonderlich gut. ( Ja, ich bin erst 18.. )

    Ärgerlich wäre es jetzt, wenn ich den Ausbildungsvertrag hier unterschreibe und dann meine Ausbildung doch nicht antreten kann. Habt ihr eventuell eine Telefonnummer, bei der ich anrufen kann? (Am besten Kreis Ost-Holstein oder so etwas) Oder eine Internetseite? Denn auf die Hauptseite der Bundeswehr komme ich zurzeit nicht rauf, denn die scheint irgendwie temporarily not available zu sein..

    Danke für eure Hilfe..

    So weit, nOe
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  • #2
    Hi,
    wenn du in Ausbildung bist, dann wird aufgeschoben. Ruf die einfach an, sag du machst ne Ausbildung, schick denen eine Kopie des Ausbildungsvertrages, dann haste 3 Jahre Ruhe.

    Ansonsten ist noch http://www.kampagne.de/ zu empfehlen.
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    • #3
      Danke dir!
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      • #4
        So jung und so kaputt? Kann mich nur meinem Vorschreiber anschließen. Einfach mit deinem Wehrbeauftragten reden, die Leute da sind auch ganz human.

        mfg
        bugbuster
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        Die Nachtwache!

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        • #5
          Hm. Wenn es einen Arzt gibt, der deine Geschichte kennt, würde ich auf jeden Fall (evntl. mit Diagnosen vom Arzt bewaffnet) zur Musterung gehen. Es kann nämlich gut sein, daß Du direkt ausgemustert wirst und dann für immer Deine Ruhe hast. Die Ausmusterungskriterien sind im Laufe der Jahre immer großzügiger geworden. Wenn nicht, kannst Du immer noch gleich im Anschluß den Aufschub einreichen.

          Vorausgesetzt natürlich, das mit dem Aufschub ist danach möglich. Aber ich bin ziemlich sicher - ich hab auch erst nach der Musterung verweigert. Davor aber sicherheitshalber nochmal informieren.
          Zuletzt geändert von pekka; 16.04.2007, 19:23.

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          • #6
            vorsicht vor dem, was ihr dem musterungsarzt erzählt! die akten werden aufbewahrt und können später von versicherungen oder öffentlichen Arbeitgebern eingesehen werden. stand im spiegel (online-fassung leider kostenpflichtig).

            gruß
            peter
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            • #7
              Original geschrieben von pekka
              Die Ausmusterungskriterien sind im Laufe der Jahre immer großzügiger geworden.
              Hehe waren sie. Aber dummerweise sind nun all unsere Soldaten weltweit verteilt und die Bundeswehr hat wieder Bedarf. Die nehmen mittlerweile auch wieder welche mit Herz- und Sehproblemen, kein Witz.
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              • #8
                Original geschrieben von Benny-one
                Hehe waren sie. Aber dummerweise sind nun all unsere Soldaten weltweit verteilt und die Bundeswehr hat wieder Bedarf. Die nehmen mittlerweile auch wieder welche mit Herz- und Sehproblemen, kein Witz.
                Mmmm! Das war mich nicht klar. Ja, es ist eindeutig nicht mehr 1999.

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                • #9
                  Ich halte die Wehrpflicht eh für Verfassungswidrig. Außerdem kann es nicht angehen, das Leute mit festem Job dann zur Bundeswehr gehen müssen und ihren Job verlieren. Mag sein, dass im Gesetz steht, dass man nicht gekündigt werden kann, aber welcher Betrieb hält sich da bitte dran. Da wird schnell n Grund zur Kündigung gefunden.
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                  • #10
                    Ich halte die Wehrpflicht eh für Verfassungswidrig.
                    jau cool. grundsatzdiskussion.

                    eine wehrpflicht in einer demokratie ist grundsätzlich nicht verfassungswidrig. jeder bürger verfügt über rechte und pflichten, und zu letzterem gehört auch die wehrpflicht. das wird dir jeder verfassungsrechtler bestätigen. problematisch ist nur die wehrgerechtigkeit.

                    das Leute mit festem Job dann zur Bundeswehr gehen müssen und ihren Job verlieren
                    es gibt da härtefallklauseln. wenn man sich vom betrieb eine bescheinigung holt, dass man unverzichtbar ist, so reicht oft schon.

                    btw: da mußten wir schon 20 jahren durch. warum ihr nicht auch?

                    @topicstarter
                    zwei todsichere tipps. entweder schwul werden oder heiraten, am besten noch ein kind in die welt setzen.

                    gruß
                    peter
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                    • #11
                      OffTopic:

                      Hmmm. Ich finde: Sie mag verfassungswidrig sein, aber sie ist notwendig, der Zivis wegen. Ohne Zivis würde das Sozialsystem zusammenkrachen. Ohne Verpflichtung macht das aber keine Sau mehr, und der einzige Weg zu dieser Verpflichtung ist eben der Wehrdienst und sein Ersatz.
                      Das mit dem Job ist natürlich so eine Sache, aber man ist in aller Regel höchstens Anfang 20, wenn man seine neun Monate ableistet. In Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit trotzdem kein Spaß, schon klar. Aber trotzdem. So ein Pflichtdienst ist im großen und ganzen eine gute Sache, finde ich.

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                      • #12
                        Original geschrieben von Kropff
                        btw: da mußten wir schon 20 jahren durch. warum ihr nicht auch?
                        Er ist heute überflüssig. Er entstand nach dem 2ten Weltkrieg, um die Verteidigung des Landes halbwegs zu sichern.

                        Wehrdienst nicht Verfassungswidrig? Ähm:

                        Artikel 1:
                        §1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
                        - okay, gibts ja Zividienst, aber für mich keine Alternative -

                        Artikel 2:
                        §1 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
                        §2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

                        So, der Wehrdienst geht nun entscheidend gegen meine freie Entfaltung etc.

                        Ich könnte jetzt das ganze Grundgesetz posten, aber die 3 Paragraphen sollten ja ausreichend begründen, dass der Wehrdienst Verfassungswidrig ist, vom Datenschutz mal abgesehen.

                        @pekka: wir haben "nur" noch 4 Millionen Arbeitslose, davon schätz ich mal sind ca. 1 Millionen Hausfrauen/Männer, die gar nicht arbeiten wollen, weil sie sich um Kind kümmern und der Partner das Geld ranschafft. Aber ich mein, bei so viel Arbeitslosen sollten die die lieber statt aufs Spagelfeld zum Ernten zu den alten Damen/Herren schicken für Essen, Medikamente etc.
                        Zuletzt geändert von Benny-one; 16.04.2007, 20:15.
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                        • #13
                          Er ist heute überflüssig.
                          bin ich deiner meinung. plädiere schon seit zig jahren für eine berufsarmee.
                          In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
                          artikel 12a GG
                          (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

                          (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; ...

                          So, der Wehrdienst geht nun entscheidend gegen meine freie Entfaltung etc.
                          deine freie entfaltung endet dort, wo deine verpflichtungen gegenüber dem staat beginnen. als bürger einer demokratischen gemeinwesens bist du auch zu dessen verteidigung verpflichtet, es sei denn du hast gewissensgründe. vgl. u.a. thomas hobbes, john locke, emauell kant, aristoteles, jean-jacques rousseau

                          gruß
                          peter
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                          • #14
                            Wenn du noch nicht gemustert bist, würde ich erstmal gar nichts machen. Wenn du deine Ausbildung erstmal angefangen hast, können die dich da afaik nicht rausholen. Und wenn sie dich vorher mustern, dann kannst du immer noch sagen, dass du erst eine Ausbildung machen wirst - gerade mit einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag. Aber es gibt Webseiten, die genau auf das Thema spezialisiert sind, und dort wirst du sicherlich bessere Informationen finden als wenn hier jeder sein Halbwissen zum besten gibt.

                            Und die Wehrpflicht ist teilweise ziemlich unfair, aber bei so vielen Leuten wie die da immer einziehen können die auch unmöglich auf jeden Einzelnen Rücksicht nehmen. Ist halt immer so, wenn der Staat irgendwas für / gegen zu viele Menschen tut.
                            hopka.net!

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                            • #15
                              OffTopic:
                              störe unsere grundsatzdiskussion nicht.

                              außerdem sagte schon benny-one (mit link), dass mit einem ausbildungsvertrag eh drei jahre nichts passiert. das war auch schon vor 20 jahren so.
                              Ich habe bereits 3 Armbrüche hintermir, mein Herz hat einen unregelmäßigen Takt und die Knieoperation bekam meiner Bewegung auch nicht sonderlich gut.
                              und das sollte er auch nicht an die große glocke hängen. lieber ein paar monate wehrdienst, als später probleme zu bekommen.

                              gruß
                              peter
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