Murphy`s Importanst LAWS
Jede Lösung bringt nur neue Probleme
Das Fluchen ist die einzige Sprache, die jeder Programmierer beherrscht.
In jedem kleinen Problem steckt ein großes, das gern raus moechte.
@payne_of_death: hast eigentlich recht... demnach hab ich also heute Urlaub! Nichts machen (was ich in perfektion von einem Arbeitskollegen in der Ausbildung gelernt hab), mit unserem Prokuristen Schiffeversenken spielen (über handy und Bluetooth).
Und die Problemuser rufen nicht an (mich könnten sie auch nicht erreichen, da unsere Tk-Anlage abgebrannt ist )
Original geschrieben von MoRtAlAn @payne_of_death: hast eigentlich recht... demnach hab ich also heute Urlaub! Nichts machen (was ich in perfektion von einem Arbeitskollegen in der Ausbildung gelernt hab), mit unserem Prokuristen Schiffeversenken spielen (über handy und Bluetooth).
-> Bloppy Volley ist viiiiiiel cooler , teste es!
Und die Problemuser rufen nicht an (mich könnten sie auch nicht erreichen, da unsere Tk-Anlage abgebrannt ist )
Mir würde es eigentlich reichen wenn die Telekom sagt "Tschuldigung kann sich nur um 10 min handeln"
Murphy`s Importanst LAWS
Jede Lösung bringt nur neue Probleme
Das Fluchen ist die einzige Sprache, die jeder Programmierer beherrscht.
In jedem kleinen Problem steckt ein großes, das gern raus moechte.
Gewährung von grundsätzlich bezahlter Freizeit während eines Arbeits- oder sonstigen Dienstverhältnisses, regelmäßig im Sinn von Erholungsurlaub verstanden (bei anderer Freistellung, z. B. Teilnahme an Familienfeiern, als Betriebsrats- oder Personalratsmitglied, ist die Bezeichnung Beurlaubung gebräuchlich). In der Bundesrepublik Deutschland einheitlich durch das Bundesurlaubsgesetz vom 8. 1. 1963 geregelt; daneben Sonderregelungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Schwerbehindertengesetzes. Durch Tarifvertrag kann eine abweichende Regelung getroffen werden, der Urlaub darf dadurch aber nicht verkürzt werden. Der tariflich vereinbarte Urlaub beträgt in der Regel heute 6 Wochen. Für den Urlaub des Beamten, Richters und Soldaten gelten Sondervorschriften.
Original geschrieben von MoRtAlAn Definition von Urlaub:
Urlaub
Gewährung von grundsätzlich bezahlter Freizeit während eines Arbeits- oder sonstigen Dienstverhältnisses, regelmäßig im Sinn von Erholungsurlaub verstanden (bei anderer Freistellung, z. B. Teilnahme an Familienfeiern, als Betriebsrats- oder Personalratsmitglied, ist die Bezeichnung Beurlaubung gebräuchlich). In der Bundesrepublik Deutschland einheitlich durch das Bundesurlaubsgesetz vom 8. 1. 1963 geregelt; daneben Sonderregelungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Schwerbehindertengesetzes. Durch Tarifvertrag kann eine abweichende Regelung getroffen werden, der Urlaub darf dadurch aber nicht verkürzt werden. Der tariflich vereinbarte Urlaub beträgt in der Regel heute 6 Wochen. Für den Urlaub des Beamten, Richters und Soldaten gelten Sondervorschriften.
Kommentar