Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel Amtsgericht Mönchengladbach

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    Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel Amtsgericht Mönchengladbach

    Urteil v. 25.4.1991 - 5a C 106/91 (NJW 1995, 884)

    Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel
    Der Kläger hatte bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Gran Malaria gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, dass er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinander gegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Kläger verlangte Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises von 3078 DM. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten. Die Beklagte bat um Klageabweisung. Sie meinte, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.

    Aus den Gründen: Das Amtsgericht Mönchengladbach folgte dem Begehren der Beklagten. Die Klage ist zulässig. Der Beklagten ist zuzugeben, dass hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozessordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so dass es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt. Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet. Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kläger an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen. Das Amtsgericht Mönchengladbach folgte dem Begehren der Beklagten.

    Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, dass sich der Reisepreis nicht mindert und dass auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen. Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, dass der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
    Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...

  • #2
    Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
    Die Zeit hat ihre Kinder längst gefressen

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    • #3
      Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
      wer weiss, bei bestimmten Beischlafpraktiken schon ;-)

      gruß
      peter
      Nukular, das Wort ist N-u-k-u-l-a-r (Homer Simpson)
      Meine Seite

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      • #4
        ich weiß ja nicht wodrauf du so stehst peter aber ich sicherlich nicht

        ist aber schon sehr geil... "dem gericht sind verschiedene beischlafpraktiken bekannt"....
        Für alle die Fehler suchen, gibts gratis tolle Debuggingmöglichkeiten:
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        Es heißt $array['index'] und nicht $array[index]! Und nein, das ist nicht egal!
        Dieses Thema lesen, um Ärger im Forum und verzögerte Hilfen zu vermeiden.

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        • #5
          ich weiß ja nicht wodrauf du so stehst peter aber ich sicherlich nicht
          naja ich habe seit 1996 einen internetanschliuß, da lernt man einiges ;-)

          peter
          Nukular, das Wort ist N-u-k-u-l-a-r (Homer Simpson)
          Meine Seite

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          • #6
            happy: war das eine klage von dir?
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            • #7
              Re: Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel Amtsgericht Mönchengladbach

              Original geschrieben von mrhappiness
              Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
              muahaha
              [color=black] Important: alt bei <img> ist immer erforderlich · Strings richtig trennen/verbinden · Kiddie-Code hat keine Chance[/color]

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              • #8
                Original geschrieben von Kropff
                naja ich habe seit 1996 einen internetanschliuß, da lernt man einiges ;-)

                peter
                vor allem komische / zweifelhafte beischlafpraktiken? ;-)
                Für alle die Fehler suchen, gibts gratis tolle Debuggingmöglichkeiten:
                var_dump(), print_r(), debug_backtrace und echo.
                Außerdem gibt es für unsere Neueinsteiger ein hervorragendes PHP Tutorial zu PHP 4 und PHP 5 (OOP)
                Es heißt $array['index'] und nicht $array[index]! Und nein, das ist nicht egal!
                Dieses Thema lesen, um Ärger im Forum und verzögerte Hilfen zu vermeiden.

                Kommentar


                • #9
                  vor allem komische / zweifelhafte beischlafpraktiken? ;-)
                  ne gelernt habe ich nichts, nur immer auf alles draufgeklickt ;-)

                  peter
                  Nukular, das Wort ist N-u-k-u-l-a-r (Homer Simpson)
                  Meine Seite

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