Als Ausländer deutsche Domain anbieten???

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  • Als Ausländer deutsche Domain anbieten???

    Hallo zusammen

    Als erstes möchte ich mich entschuldigen, wenn ich hier im falschen Forum schreibe, aber ich fand dies hier am passenten.
    Meine Frage: Ich habe einen Kleinanzeigenmarkt realisiert. Produkte inserieren und verkaufen. Dafür werde ich nach ein paar Monaten auch eine Einstellgebühr erheben. Dieser Inseratemarkt möchte ich nun in folgenden drei Ländern anbieten: Deutschland, Oesterreich und der Schweiz, die TopLevel Domains habe ich schon (de, at, ch). Ich wohne nicht in Deutschland. Was muss ich nun beachten, um die deutschen Gesetze nicht zu verletzen? Kann ich überhaupt eine gewerbsmässige Page in Deutschland betreiben ohne selbst dort zu wohnen, ohne einen deutschen Firmensitz und Anschrift?
    Ich habe schon vieles hier im Forum gelesen, da gibt es das Fernmeldegesetz und Teledienstgesetz und was weiss ich noch alles. Für mich nicht ganz verständlich.
    Vielleicht könnte mir das jemand erklären, was man beachten muss, bei welchen Ämtern man sich regiestrieren und einschreiben muss und was man nicht vergessen darf.

    Schönen Abend noch
    Andreas

  • #2
    Hmm. Gute Frage! Wenn Du wirklich sicher gehen willst, solltest Du dich grundsätzlich direkt von einem Anwalt beraten lassen.

    Aber hier mal mein Dreiviertelwissen zur Lage in Deutschland:
    - In D gilt das Teledienstegesetz
    - Laut diesem besteht Impressumspflicht für kommerzielle Seiten
    - Wie dieses Impressum auszusehen hat, ist hier ganz gut beschrieben
    - Das TDG gilt auch für ausländische Anbieter

    Hier fängts aber auch schon an: Laut einem Artikel in der vorvorletzten c't wird im Impressum eine ladungsfähige Adresse vorgeschrieben. Also ladungsfähig für ein deutsches Gericht. Ob das für eine ausländische Adresse zutrifft - oder, wenn nicht, was dann zu machen ist - weiß ich nicht.

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    • #3
      Besten Dank mal für die rasche Antwort.
      Viel weiter bin ich aber nicht gekommen. Das habe ich in etwa auch schon gewusst, hier im Forum gelesen. Nun zu einem deutschen Anwalt werde ich in naher Zukunft nicht kommen.
      Gibt es denn in Deutschland eine Behörde, bei der man telefonisch Anfragen könnte, was zu tun ist?

      Gruss
      Andreas

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      • #4
        eventuell kann IHK dir mehr Auskunft drüber geben

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        • #5
          glaube welche Domainendung du benutzt ist egal, wichtig ist das du dem User vor Vertragsabschluss deutlich machst das der Vertragspartner (du) im Land xy ansässig ist. Und die dortigen Steuern etc. zugrunde gelegt werden.

          <ohne Garantie>
          mfg
          marc75

          <Platz für anderes>

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          • #6
            Schildere den Fall doch mal (fiktiv) im www.123recht.net Forum.
            Kommst du aus Österrreicht oder aus der Schweiz.
            AFAIK ist es leichter, innergemeinschaftlichen Handel als Handel mit der Schweiz zu betreiben, andererseits hat Ebay auch den Sitz in der Schweiz (lediglich einen Verwaltungssitz in Berlin).
            (-:
            Bookmarks:·Bilder·Jobs·Recht·
            kostenloser Webkataloge-Assistent

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            • #7
              Hallo zusammen

              Vielen Dank für die vielen Antworten.
              Ich komme aus der Schweiz. Ich werde den Rat von kill_bill befolgen und
              im www.123recht.net Forum mal meinen Fall schildern.
              Scheinbar gibt es in Deutschland keine Behörde oder Amt, bei dem man sich schlau machen könnte.

              Gruss an alle
              Andreas

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