Rechtliche Grundlagen bei Werbung

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    Hallo erstmal

    also, jeder kennts, bei ebay kann man Bannerwerbeplätze und so ersteigern.
    Mich würde mal interessieren wie da der Ablauf für den Anbieter ist.
    Wenn ich jetzt sowas selbst machen wollte, und da Werbeplätze anbiete und der Kunde ne Rechnung will, muß ich ja 16% Mwst raufschlagen und der rechnet diese, glaub ich, mit seinem Finanzamt ab. Nun kann ich ja diese 16% nicht einfach in meine Tasche stecken, sondern muß die ja auch irgendwo mit dem Staat abrechnen.
    Muß ich dazu nen Gewerbe anmelden, wenn ich einfach nur nen paar Bannerwerbeplätze versteigern will? Oder wie und mit wem rechne ich das ab wenn der Kunde ne Rechnung will?

    Ich hab schon so bei online-recht.de und so nachgesehen, konnt aber nichts passendes finden.

    Ich denk mal das es hier nen paar Webmaster gibt die sowas schon durchhaben.
    Danke schonmal

    Querzoss

  • #2
    kommt drauf an, wie viel du verdienst. solange es nur ein paar mark nebenher sind einfach keine mehrwertsteuer draufschlagen und die kohle einsacken.
    wenn du mit mwst. rechnen willst muss du n gewerbe anmelden! einfach mal beim finanzamt anfragen, wie viel du nebenher verdienen darfst. die beraten gerne, kostenlos und vor allem wahrheitsgemäss
    h.a.n.d.
    Schmalle

    http://impressed.by
    http://blog.schmalenberger.it



    Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
    ... nur ohne :-)

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