Ärger zwecks Anfahrtskarte

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    Hallo,
    ich habe vor einem Jahr eine Webseite für einen Kunden erstellt.
    Dieser wollte damals eine Anfahrtskarte für seinen Firmensitz haben.
    Ich hatte durch langes suchen im Net eine gefunden. Googlenn.. Bildersuche etc. NICHT GEKLAUT, auf eine nicht Kartografischen Seite (Seite weiß ich aber nicht mehr), aber den letzten beißen nunmal die Hunde. Dazu muss ich sagen das die Anfahrtskarte nicht Bestandteil des Angebotes bzw. der späteren Abrechnung war. Das alles geschieht nur auf Kundenwunsch (Schriftlich per Email) Jetzt vor kurzem hat dieser mich angerufen und mir erzählt das er als Domaininhaber eine Widerechtliche Verwendung Kartografie etc.. Lizensverstoß, mit der Summe: 730€ löhnen muss. Es steht auch in diesem Anschreiben das der Domaininhaber eine Sorgfaltspflicht hat, das heißt das er auch überprüfen muss ob mit der Webseite alles in Ordnung ist. Jedenfalls soll ich jetzt die volle Summe zahlen. Ist das fair ich hatte angeboten zumindest die Hälfte oder so zu tragen.. Wie gesagt das ganze ist momentan noch nicht rechtlich...

    Was kann ich tun?

  • #2
    Ähm also wenn das jetzt jemand Urheberrechte geltend macht, dann ist die Karte de facto eben doch "geklaut".
    Solange du nicht die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers hast bewegst du dich auf sehr dünnem Eis.
    Du hast im Kundenauftrag etwas erledigt. Klar geht der Rechteinhaber erst auf den Domainowner los. Dieser kann aber, zumindest bei uns in der Schweiz, durchaus Regress nehmen auf dich. Da es deine Arbeit war, die diese Rechteverletzung ausgelöst hatte.
    Das Ganze solltest du keinesfalls als Rechtsberatung verstehen, aber ich würde mal sagen, dass du da nicht schadlos rauskommen wirst.

    Gruss

    tobi
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    [color=red]"An error does not become truth by reason of multiplied propagation, nor does truth become error because nobody sees it."[/color]
    Mohandas Karamchand Gandhi (Mahatma Gandhi) (Source)

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    • #3
      Hi
      Ein Tipp von einen der das Problem auch schon mal hatte als Webmaster.
      Zahlen und gut ist. Dein Kunde ist natürlich die Person die es zahlen muss aber er kann das Geld sich von dir wieder holen. Auch wenn du deinen Kunden drauf hinweist und er die Landkarte immer noch will hättest du es schriftlich machen müssen da du es nicht hast glaube ich nicht das du dort mit ein blauen Auge davon kommst.
      Wir haben es damals gezahlt und es als Lehrgeld angesehen.

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