Abmahnwelle durch Google Fonts - was ist zu beachten und wie schütze ich mich?
Eine Abmahnwelle wegen Google Fonts rollt derzeit durch das Land und verunsichert viele Betreiber von Webseiten. Ausschlaggebend hierfür war ein Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022.
2022-12-02 00:00:00
2022-12-05 00:00:00
Bernie
Das Urteil war verhältnismäßig geringfügig, da es lediglich um einen Schadensersatz von 100,00 Euro ging. Und dennoch stützen sich viele dubiose Kanzleien nun auf dieses Urteil und haben aufgrund dessen besagte Abmahnwelle in Gang gesetzt. Wir zeigen Ihnen, was es bezüglich der Google Fonts zu beachten gilt und wie Sie sich vor einer Abmahnung oder Schadensersatzforderung schützen.
Worum geht es bei der Abmahnwelle?
Bei Google Fonts handelt es sich zunächst nur um unterschiedliche Schriftarten, die Webseitenbetreiber frei nutzen können. Das Problem liegt jedoch in den technischen Details. So gibt es zweierlei Möglichkeiten, wie die Fonts in die Webseite eingepflegt werden können. Einerseits handelt es sich um eine lokale Einbindung der Google Fonts. Hierbei werden die Schriften zunächst herunter- und später auf den eigenen Server hochgeladen. Diese Variante ist bedenkenfrei. Problematisch ist hingegen die dynamische Einbindung, die final auch zur Abmahnwelle geführt hat. Werden die Fonts dynamisch eingebunden, so stellt der Nutzer einer Webseite ohne sein Wissen eine Verbindung zu den Servern von Google her. Auf diese Weise erhält das Unternehmen Einsicht in die IP des Nutzers, was wiederum gegen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Da das Landgericht München dem Kläger recht gegeben hat, war dies der Anlass für die derzeitige Abmahnwelle.
Diese Möglichkeiten haben Sie im Fall einer Abmahnung
Haben Sie bereits Post von einem der Anwälte bekommen, die für die Abmahnwelle verantwortlich sind, dann sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren. Inwiefern die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind, muss der Anwalt nämlich nachweisen.
Im ersten Schritt sollten Sie die Google Fonts Ihrer Webseite überprüfen und nachsehen, ob die Einbindung konform oder nicht konform ist. Trifft letzterer Fall zu, korrigieren Sie dies schnellstmöglich und stellen Sie auf eine lokale Einbindung der Fonts um.
Eine Zahlung sollten Sie hingegen in keinem Fall leisten, selbst wenn die Google Fonts Ihrer Webseite tatsächlich fehlerhaft eingebunden waren. Stattdessen können Sie in Ihrem Rückschreiben an den Anwalt den Verdacht äußern, dass dieser Teil der aktuellen Abmahnwelle ist. In diesem Fall muss er eine rechtsanwaltliche Vollmacht vorlegen, die seinen Mandanten benennt. Darüber hinaus sind Sie berechtigt einen Nachweis anzufordern, dass seitens der IP des Mandanten auch tatsächlich auf Ihre Webseite zugegriffen wurde.
Technische Hilfe schützt vor Abmahnwelle
Beinahe die Hälfte aller Webseiten werden heutzutage über WordPress gestaltet. Das Praktische an diesem Open-Source-System ist die Möglichkeit, zahlreiche Plug-ins zu integrieren. Eines dieser Plug-ins heißt OMGF Pro, das Sie vor rechtlichen Problemen aufgrund der Google Fonts Ihrer Webseite schützt. Dieses Plug-in muss lediglich heruntergeladen und aktiviert werden. Anschließend scannt OMGF Pro die gesamte Webseite und lädt die Fonts auf Ihren Server, von wo aus sie ihren Weg auf Ihre Webseite finden. Eine Weiterleitung der IP-Adresse von Nutzern an Google ist somit nicht länger möglich.
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