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    Weiß von euch jemand wie die rechtliche Lage bezüglich Webcontent ist?

    Manche Seiten holen sich ja den Content von mehreren andern Seiten.

    Wie ist das rechtlich bzw. kann man Content kaufen?

    Weiß jemand eine Seite wo man Informationen bezüglich WebContent bekommt?

    Danke
    ASP SuXs

  • #2
    Hi!

    Schwierig:

    Datenbankschutz von Schlagzeilensammlungen im Internet
    Die im Internetangebot einer Zeitung in Form einer "Newsline" bzw. eines "Nachrichten-Tickers" eingestellten Nachrichten geniessen Datenbankschutz nach § 87 a UrhG. Die Übernahme dieser Daten und der Link-Verbindungen in einen eigenen Nachrichtenindex stellt eine unbefugte Datenbanknutzung nach § 87 b UrhG dar. Die sukzessive gleichförmige Wiedergabe vor einzelnen Nutzern genügt dem Öffentlichkeitsbegriff des § 15 Abs. 3 UrhG nicht.
    [LG München I Urteil vom 18.09.2001 7 O 6910/01]

    dagegen

    Zulässigkeit von "Deep links"
    Die Verwendung von "Deep links" durch Suchmaschinen im Internet stellt eine zulässige Auswertung von Datenbanken dar, wenn auf diese im Wege der Recherche zugegriffen wird. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anbieter seine Informationen uneingeschränkt zugänglich macht.(UrhG §§ 97, 87a, 87b S. 2)
    [LG Berlin Urteil vom 30.01.2001 16 O 792/00]

    Quelle: Jur-PC Prof.Dr.M.herberger 2002
    cu

    Blaster

    P.S.: @Mortalan: betr. deine Mail:
    Vielen Dank für die Blumen, aber ich habe kein Interesse.
    Wenn mir dannach ist kann ich auch so posten.
    Yuppi, endlich Elite ...

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