Unternehmen mit Teilhaber im Ausland gründen?

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  • Unternehmen mit Teilhaber im Ausland gründen?

    Erstmal ein Hallo an Alle hier.

    Und obwohl neu gleich das erste Anliegen (oder gerade deswegen neu hier)

    Ich möchte mit einem Geschäftsfreund aus Österreich ein Unternehmen gründen an dem Beide zu je 50% beteiligt sind - DIES ALELRDINGS OHNE GmbH.

    Müsste ja so möglich sein, evt. als GbR?
    Meine Fragen diesbezüglich sind:

    1. Wie melde ich das in deutschland an? Als GbR und nehme dann den Geschäftsfreund einfach per Vetrag zu 50% mitrein? Muss ich das denn auf dem Gewerbeamt sagen/eintragen lassen?

    2. Mein Geschäftsfreund in Österrerich muß sich dann dort selstständig machen? Dann hätten wir ja zwei Firmen???? Schlecht da ich auch nach Österreich investiere und dort Einnahmen erziele, wie er auch bei uns.

    Fragen über Fragen, vielleicht weiß ja jemand Rat

    MfG
    Heinerle

  • #2
    Hallo Heinerle,

    willkommen in der Community!

    Zu deinen Fragen:

    1) Firmensitz:
    Ich würde den Firmenstandort von folgenden Aspekten abhängig machen:
    a) Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer des Landes/Ortes
    b) Lokationschwerpunkt und Dichte der Kunden
    c) Reisebereitschaft der Gesellschafter
    d) Logistisches Umfeld
    e) Betriebskostenumfeld
    f) Technologieumfeld
    g) Preisniveau
    h) Rechtsumfeld (fast egal, da EU)

    2) Anmeldung:
    Nachdem Ihr euer Gesellschaftervertrag ausgehandelt habt,
    könnt Ihr euch beim zuständigen Gewerbeamt anmelden als GbR oder OHG anmelden (gemeinsam). Umsätze und Steuer sind dann im sog. innergemeinschaftlichen Verkehr absetzbar oder anrechbar => Steuerberater.

    Aber zuerst würde ich folgendes machen:
    3) Test, ob man es in Stresssituationen mit dem Partner aushält:
    (4 Wochen Berghütte! - Nur Ihr beide und keine anderen Menschen *höhö*)

    4) Subventions- und Förderungscheck
    Sobald man ein Gewerbeschein hat, ist man idR schon disqualifiert.

    5) Beratungsgespräche und Existenzgründerseminare mitmachen
    s. i. diesen Subforum

    cu

    Blaster
    Yuppi, endlich Elite ...

    Kommentar


    • #3
      Hallo Blaster

      Danke für die Antwort.

      Mir wurd ein einem anderen Forum bereits eine EWIV vorgeschlagen,
      dies ist aber aus privaten Aspekten nicht so gewünscht.

      Also: Firmensitz ist in Deutschland -

      Nun meine Frage:
      Wenn ich als Deutscher das Gewerbe anmelde (Habe bereits eines, also fallen Subventionen für Existenzgründer aus) und mein Geschäftspartner kommt nachträglich hinzu, sprich per Vetrag mit Anteilen zu 50% so ist das doch möglich, oder nicht? Durch diesen vetrag entsteht automatisch eine GbR obwohl das Gewerbe auf mich angemeldet ist?
      Muß mein Geschäftspartner dann selbst ein gewerbe in Österreich anmelden?

      Oder wäre es möglich ihn als Prokuristen zu beschäftigen mit Anteilen zu 50% (die er ja ohne weiteres haben darf)?
      Zu versteuern wäre ja dann ausschliesslich in Deutschland, wobei mein Geschäftspartner seine Bezüge aus der GbR in Österreich selbst nochmals versteuern müsste, was mit dem Unternehmen selbst aber nichts mehr zu tun hat.

      Das Ganze ist sehr komplex - freue mich über jeden Rat.

      MfG
      Heinerle


      *edit:

      Woraus ich nicht schlau wurde betreff der EWIV, auf den betreffenden Webseiten wird unterschiedliches angegeben. Kann eine der Mitglieder auch eine Privatperson ohne Geweerbe sein?
      Zuletzt geändert von Heinerle; 13.01.2004, 09:46.

      Kommentar


      • #4
        Abend!

        Wow wow, Stop!

        Der Gesellschaftervertrag, den Ihr ausgehandelt habt, hat nichts der Rechtsform des Unternehmens bei der Gewerbeanmeldung zu tun,
        sondern regelt Profitverteilung, Einlagen, Kostenverteilung etc intern zwischen euch.

        Nach Außen haftet Ihr Beide mit euren Gesamtvermögen als Gbr einheitlich, im Gegensatz zur OHG. D.h. ist ein Partner nicht zahlungsfähig, kann sich der Gläubiger vom anderen Partner 100% der Schuld holen, auch wenn der Gesellschaftervertrag sagt 50-50. Um jetzt deinen Partner für die Anerkennung als GbR als gleichberechtigter Gesellschafter einzusetzen, ist eine Änderung beim Ordnungsamt von Nöten. Eine seperate Gewerbeanmeldung in der EU - Österreich, sollte für dein Partner nicht nötig sein, denn Firmensitz ist Deutschland. Anderes ist es, wenn es aus geschäftlichen und steuerlichen Gründen Sinn macht zwei separate Filialen zu führen....

        Etwas defuser ist es mit der Einkommensteuererklärung und Sozialversicherung für deinen Partner, da empfehle ich dringend einen Steuer- und Finanzberater der sich sowohl für Deutschland als auch Österreich auskennt.

        Ich würde mich an deiner Stellen auch von Deiner zuständigen IHK beraten lassen. Größere Gemeinden haben sogar eine eigene Auslandsabteilung. Wozu zahlst Du schließlich Deine Kammerbeiträge.

        Deinen Partner als Prokurist einzusetzen, heißt ihn einzustellen. Pro Cura heißt - Trifft Entscheidung, aber steht nicht in der Haftung!

        cu

        Blaster
        Yuppi, endlich Elite ...

        Kommentar


        • #5
          Wow danke, das war eine wirklich hilfreiche Antwort.

          Ich denke wir haben eine Lösung gefunden. Die Gründung einer EWIV, auch ohne Firmengründung in Österreich, da auch eine freiberufliche Tätigkeit reicht. Haftbar sind wir in dem Fall dann Beide, Gewinnverteiling ist ja geregelt, und vor Allem die Steuer - die zahlt nämlich bei der EWIV jeder seperat.

          Danke Blaster für die Antwort, hat mir auch einiges beantwortet.

          MfG
          Heinerle

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