Projekt für Kunden programmiert, Skriptrechte?

Collapse
X
 
  • Filter
  • Time
  • Show
Clear All
new posts

  • Projekt für Kunden programmiert, Skriptrechte?

    Hallo,

    ein Bekannter hat sich von einem Programmierer eine Homepage mit PHP-Skripten programmieren lassen.

    Die Seite läuft soweit, jedoch möchte mein Bekannter die Seite nun selber erweitern, bzw. von einer anderen Firma weiterentwickeln lassen. Mit dem ursprünglichen Programmierer kommt eine weitere Zusammenarbeit nicht in Frage, da dieser teilweise sehr unprofessionell arbeitet und sich einiges geleistet hat.

    Kann mein Bekannter die Herausgabe der Skripte unverschlüsselten Skripte verlangen? Er will diese nicht weiterverkaufen, sondern lediglich für seine Seite ergänzen. Es kann doch nicht sein, dass lediglich der Programmierer die Seite bearbeiten darf, oder?

    Ich habe von einer ISO 9001 gehört. Demnach ist jedes Unternehmen auf Anforderung des Kunden verpflichtet, eine Dokumentation herauszugeben.

    In dem Vertrag zwischen ihm und dem Programmierer heißt es: "Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrecht - An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich Firma xxxx das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. Firma xxxx bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer an erstellten Skripten und Programmen."

    Firma xxxx behauptet, dass mein Bekannter nun eine lebenslange Lizenz erworben hat. Die Skripte dürften jedoch nicht erweitert, bzw. verändert werden.

    Über Hilfe würde ich mich freuen.

    Vielen Dank

  • #2
    Um's kurz zu machen: Keine Chance. Was technisch machbar ist steht allerdings auch in keinem Verhältnis zu dem, was legal ist.

    Da der Programmierer bzw. dessen Firma Besitzer der Software ist, und deinem Freund/Kunden nur ein Nutzungsrecht einräumen, hat dein Freund/Kunde auch keine Chance, legal an den Quelltext zu kommen oder ihn gar zu verändern bzw. verändern zu lassen.

    Viva la Open Source!

    Edit: BTW - Falsches Forum, so denke ich =)

    Comment


    • #3
      Bin ich nicht ganz Deiner Meinung ... im Zweifel ist ein Werk- bzw. Werklieferungs Vertrag zustande gekommen, da es sich um eine individuelle Programmierung handelt ... und in diesem Falle ist es nicht so ganz klar das der Programmierer die Sources nicht herausgeben muß ... im Gegenteil ... vor allem wenn's nicht im Vertrag nicht geregelt wurde!
      Last edited by goth; 19-04-2004, 18:27.
      carpe noctem

      [color=blue]Bitte keine Fragen per EMail ... im Forum haben alle was davon ... und ich beantworte EMail-Fragen von Foren-Mitgliedern in der Regel eh nicht![/color]
      [color=red]Hinweis: Ich bin weder Mitglied noch Angestellter von ebiz-consult! Alles was ich hier von mir gebe tue ich in eigener Verantwortung![/color]

      Comment


      • #4
        individuelle Programmierung?

        Meiner Meinung nach handelt es sich definitiv um eine individuelle Programmierung, da alles nach der Idee meines Bekannten umgesetzt und programmiert wurde.

        Von einer Verschlüsselung, bzw. einer Lizenz, ist im gesamten Vertrag (und AGB) nichts zu finden. Müsste das nicht drin stehen?

        Weiß jemand was über die ISO9001, bzw. wann diese greift?

        Für weitere Anworten bin ich dankbar.

        Comment


        • #5
          Also ... die ISO9001 wird mit Sicherheit bestenfalls greifen wenn das erstellenden Unternehmen angibt nach DIN/ISO9000 zertifiziert zu sein ... was allerdings nicht zwingend ist ... !

          Ich denke allerdings 'ne Info von Blaster dazu wäre mal klasse ...
          carpe noctem

          [color=blue]Bitte keine Fragen per EMail ... im Forum haben alle was davon ... und ich beantworte EMail-Fragen von Foren-Mitgliedern in der Regel eh nicht![/color]
          [color=red]Hinweis: Ich bin weder Mitglied noch Angestellter von ebiz-consult! Alles was ich hier von mir gebe tue ich in eigener Verantwortung![/color]

          Comment


          • #6
            Hallo!

            Da Sie auf Empfehlung von goth den Kontakt suchen, wollen wir mal ausnahmsweise nicht so sein...

            So ein paar Dinge verstehe ich nicht:

            1) Was hat die QS ISO 9001 mit Rechtsverpflichtungen zu tun.
            Ein Verstoß gegen die Richtlinien der ISO 9001/9003 hat nur zur Folge, dass das QS Zertifikat verfällt (sofern man erwischt wird ).

            2) Bei der Softwareerstellung als Werkleistung IST ein Handbuch mitzuliefern - s. folgende Urteile:

            http://www.jurpc.de/rechtspr/20030123.htm
            http://www.jurpc.de/rechtspr/20010150.htm
            http://www.jurpc.de/rechtspr/20040109.htm

            Urheberrecht u. ä. lesen Sie folgende Aufsätze:

            http://www.jurpc.de/aufsatz/20000001.htm
            http://www.jurpc.de/aufsatz/19990029.htm
            http://www.jurpc.de/aufsatz/20010129.htm

            Da ich kein Anwalt bin, darf ich leider keine Rechtberatung geben. - Sorry!

            cu

            Blaster
            Yuppi, endlich Elite ...

            Comment


            • #7
              Vielen Dank

              Hallo Blaster,

              vielen Dank für die Informationen.

              Ich werde mich da mal durchlesen.

              Bin ja mal gespannt, wie es aussieht, bzw. wer denn da Recht hat.

              Allerdings denke ich schon, dass es nicht sein kann, dass ein im Kundenauftrag erstelltes Skript vom Kunden nicht mehr weiterbearbeitet werden darf. Der Kunde wäre ja sonst auf ewig an den Programmierer gebunden. Da dieser für Weiterentwicklungen horrende Summen verlangt kann mit Firma xxxxx eben leider nicht weitergearbeitet werden.
              Das müsste doch eigentlich jedem einleuchten..

              Nochmals Vielen Dank.

              Comment


              • #8
                Re: Vielen Dank

                Original geschrieben von Talirion
                dass es nicht sein kann, dass ein im Kundenauftrag erstelltes Skript vom Kunden nicht mehr weiterbearbeitet werden darf...
                soetwas sollte vertraglich vereinbart worden sein, denn afaik ist der programmierer der urheber und für die vergabe der nutzungs- und verwertungsrechte zuständig - wenn er nur nutzungsrechte vergeben hat ...
                (-:
                Bookmarks:·Bilder·Jobs·Recht·
                kostenloser Webkataloge-Assistent

                Comment


                • #9
                  ich kanns noch nicht glauben....

                  Eine Weiterentwicklung/Erweiterung des Quelltextes mit genauer Bezeichnung wer was und wann geändert hat müsste doch möglich sein. Ansonsten könnte man ja niemals eine neue Firma beauftragen die entsprechende Seite weiterzuentwickeln.

                  Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

                  Comment


                  • #10
                    Auch wenn dieses nicht meiner vollständig Meinungsäußerung entspricht:

                    http://www.jurpc.de/rechtspr/20030232.htm
                    http://www.jurpc.de/rechtspr/19990071.htm
                    Last edited by goth; 20-04-2004, 00:31.
                    carpe noctem

                    [color=blue]Bitte keine Fragen per EMail ... im Forum haben alle was davon ... und ich beantworte EMail-Fragen von Foren-Mitgliedern in der Regel eh nicht![/color]
                    [color=red]Hinweis: Ich bin weder Mitglied noch Angestellter von ebiz-consult! Alles was ich hier von mir gebe tue ich in eigener Verantwortung![/color]

                    Comment


                    • #11
                      Re: Projekt für Kunden programmiert, Skriptrechte?

                      Original geschrieben von Talirion
                      behält sich Firma xxxx das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. Firma xxxx bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer
                      das ist wirklich mal ein Vertrag! Was der Gute bleibt ist Urheber, daran ist nicht zu rütteln. Bei Individualanfertigungen spricht - mangels vertraglicher Regelung - wohl einiger dafür, dass sowohl Nutzungs- als auch Verwertungsrechte übertragen werden.

                      Wie es auszulegen ist, dass er "Eigentümer" der Skripte bleibt - wahrscheinlich wollte er sich die Verwertungsrechte vorbehalten. Indes ist fraglich, wie diese Regelung mit der vorgehenden korrespondiert. Einen Satz vorher bedingt er die "Eigentumsübertragung" mit der vollständigen "Kaufpreiszahlung", so dass mit Eingang des Geldes automatisch das Eigetum übergeht. Diese beiden Regelungen beißen sich also. Aber das würde wohl zu weit führen...


                      --> Dein Freund soll dem Typen mal gehörig auf die Füße treten und mit dem Anwalt drohen.

                      Eine Frage am Rande: Wie verschlüsselt man php-Skripte? Oder liegen die bei dem Typen auf dem Server?

                      Comment


                      • #12
                        Verschlüsselung

                        Vielen Dank für die Antworten.

                        Ich finde auch, dass sich die Sätze mehr als beißen. Es bleibt wohl doch nur übrig einen Anwalt einzuschalten.

                        Die Daten liegen mittlerweile auf einem Server, auf den Firma xxxxx keinen Zugriff mehr hat. Sie liegen also auf dem Kundenserver.

                        Wie man so Skripte verschlüsselt weiß ich nicht. Jedenfalls ist ein Entschlüsseln wohl kein Problem...

                        Comment


                        • #13
                          das verstehe ich allerdings nicht:

                          wozu brauchst Du noch einen Anwalt, wenn Du doch alles hast?
                          Dann ist es an der Firma, ihre Rechte geltend zu machen, ihr seid also nur defensiv betroffen.

                          Comment


                          • #14
                            Du meinst, dass wir die Codierung einfach entfernen sollen?

                            Ich glaube, dass das etwas riskant wäre. Firma xxxx muss meiner Meinung nach die Skripte uncodiert übergeben.

                            Außerdem ist es immer noch nicht so ganz klar, ob Firma xxxx das muss oder nicht....

                            Comment


                            • #15
                              ich will mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, daher:

                              wenn Du einen Anwalt hinzuziehst, muss dass schon einer sein, der Urhebervertragsrecht praktiziert.

                              Diesen würde ich jedoch nur mit der Klärung der Frage beauftragen, ob Du die Skripte selber entschlüsseln darfst (eben weil Dein Freund die Verwertungsrechte hat.)
                              Sollte Firma x etwas dagegen haben, soll sie sich selber Gedanken über Prozessrisiken machen.

                              Das dumme dabei: Gehst Du jetzt zu einem Anwalt, trägst Du die Kosten für die Begutachtung. Dürften auch schwer als außergerichtliche Kosten geltend zu machen sein.

                              In diesem Sinne, viel Erfolg.

                              Comment

                              Working...
                              X