der Typ war ein Faker! Ich hatte das Problem mit meiner domain www.xteamdesigner.de, jemand hat behauptet er wolle ein Gewerbe gründen und da die Domain dem namen der firma ähnelt wollte er sie mir "abkaufen". Dann wollte er sie aufeinmal via gericht haben. Naja immer auf die Email Adresse achten! Hätte ich das früher gemacht hätte ich mir Panik erspart!
scripts bei ebay verkaufen
Einklappen
X
-
Sunshine CMS
BannerAdManagement
Borlabs - because we make IT easier
Formulargenerator [color=red]Neu![/color]
Herkunftsstatistik [color=red]Neu![/color]
-
Noch was zur rechtlichen Lage: Steurhinterziehung ist nur unter Vorsatz ein Verbrechen, und wird mit Gefängnis geahndet.
Da bei Dir als Erst-Täter wahrscheinlich kein Vorsatz beweisbar ist, würde das als ein Vergehen bezeichnet, wird also mit maximal 1 Jahr Knast bestraft.
Dies soll aber keine Ermunterung zur Steuerhinterziehung sein!!!
Kommentar
-
Um dem ganzen noch ein bißchen den Schrecken zu nehmen, Freiheitsstrafen (also Knast) unter 2 Jahren werden bei Ersttätern i.d.R. auf Bewährung ausgesetzt.
Du wärst dann also Vorbestraft aber noch auf freihem Fuß.
Auch dies soll keine Ermunterung zur Steuerhinterziehung sein.Of all things I've lost
I miss my mind the most
Kommentar
-
so und jetzt kommen wir alle mal auf den Teppich zurück.
Crazy wieviel verdienst du mit den Scripten im Monat mehr oder weniger als 1200 DM
Wenn es weniger ist fällst du unter dem Steuernetz durch...schließlich muß man in der Ausbildung auch keine Steuern zahlen weil man so wenig verdient...
ist es noch weniger könnte es sogar in irgendeiner Form zum Taschengeldparagraphen gehören...schließlich darf man sich ja was dazu verdienen als Jugendlicher...
Aber ich höre mich nochmal weiter um...
Kommentar
-
Bürgschaft
ein Vertragstyp des Schuldrechts: die schriftliche Verpflichtung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Schuld des Dritten einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger nicht - wie sonst möglich - zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Schriftform soll den Bürgen warnen; formfrei ist die Bürgschaft des Vollkaufmanns.
Kommentar
-
Schulden wirst Du im Normalbetrieb wohl keine grossen machen - es dreht sich mehr um die Haftung, wenn ein von Dir geschriebenes Skript nicht funktioniert oder Schäden beim Kunden verursacht. Sowas zu 100% per Vertrag auszuklammern ist wohl kaum möglich, vielleicht lohnt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Kommentar
-
wohlgemerkt eine betriebliche Haftpflichtvers.
Da gibt´s ja mehrere: private (sollte jeder haben), Kfz-Haftpflichversicherung (muss jeder Kfz-Halter haben), die betriebliche ... was noch?
Allen gemeinsam ist jedoch, dass die bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen, und das ist auch so ziemlich das einzige, aus dem man sich nicht vertraglich rauswinden kann.
Aber frag lieber einen Anwalt oder die Rechtsabteilung der IHK (die müssten doch sowas haben?), bevor ich Dich hier unwissenderweise in die Irre leite!
Kommentar
Kommentar