Schmierfinken

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  • Schmierfinken

    Wichtige Frage:

    inwieweit muss ein Betreiber einer community für Schmierfinken, die zB in Gästebüchern community member beleidigen geradestehen?

    Welche Sicherheitsfunktionen sind angebracht bzw. notwendig.
    Beantworte nie Threads mit mehr als 15 followups...
    Real programmers confuse Halloween and Christmas because OCT 31 = DEC 25

  • #2
    also wenn du auf einen beitrag hoingewiesen wirst der beleidigent etc ist, musst du dich darum kuemmern ..
    desweiteren solltest du regelmaessig die beitraege sichten ....
    bei grossen foren kannste natuerlich nciht alles lesen ....

    methoden gegen schmierfinken :
    ip und zeit sichern ....
    anmeldung .....
    anmeldung mit anmeldegebuehr (funzt nur bei wenigen seiten , aber das ist schon ziemlich sicher ... denn wer schmiesst den schon gerne sein geld aus dem fenster nur um jemand anderes zu beleidigen )
    ....

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    • #3
      und ganz wichtig: abuse@provider!!!

      kannst ja auch eine liste mit bösen wörtern machen, die automatisch durch den string 'armes Kind dass um aufmerksamkeit ringt und daher einen kraftausdruck nutzt' ersetzt wird und du schickst automatisch eine mail an den provider (oder wartest bis 3 einträge vorhandensind und schickst die dann gesammelt)
      Ich denke, also bin ich. - Einige sind trotzdem...

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      • #4
        auch wichtig: wenn auf deinen seiten sowas steht "wir aktualisieren regelmäßig", oder "Wir bemühen uns nicht gesetzes konforme inhalte zu löschen" kannst du auf jeden fall zur verantwortung gezogen werden!
        schreibst du hingegen "macht was ihr wollt, wir kümmern uns nicht drum" passiert nichts. da gab es mal wieder so ein grundsatzurteil. hab leider keinen link.
        h.a.n.d.
        Schmalle

        http://impressed.by
        http://blog.schmalenberger.it



        Wichtige Anmerkung: Ich habe keine Probleme mit Alkohol ...
        ... nur ohne :-)

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        • #5
          Original geschrieben von schmalle
          schreibst du hingegen "macht was ihr wollt, wir kümmern uns nicht drum" passiert nichts. da gab es mal wieder so ein grundsatzurteil. hab leider keinen link.
          den link würde ich aber wirklich gerne sehen!

          ist nämlich imho unsinn... (genauso wie der immer wieder gern benutzte, aber völlig wirkungslose "mit einem urteil vom xy-ten hat das landgericht sowieso entschieden, dass..."-disclaimer, den wirklich jede menge idioten in ihre seiten einbauen)

          als gästebuch-betreiber bist du verpflichtet, z.b. verleumdungen anderer zu entfernen; dadurch, dass du sie einfach stehen lässt, machst du dir diese inhalte nach bestehender rechtssprechung "zu eigen", d.h. dies wird dann als deine meinung angesehen.

          und was den zeitraum angeht, hat ein gericht entschieden, dass du dein gb mindestens einmal pro woche kontrollieren musst.
          wenn dich jemand explizit auf einen rechtsverstoss hinweist, solltest du natürlich sofort drauf reagieren.

          zwei links hierzu:
          http://www.heise.de/newsticker/data/.../default.shtml
          http://www.heise.de/newsticker/data/.../default.shtml
          I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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          • #6
            Was zu widerlegen ist:

            § 8 Absatz 2 TDG:
            "(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht
            verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten
            Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf
            eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."

            Betreiber von Gästebüchern gelten als Host Provider im Sinne von § 11
            TDG.

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            • #7
              Original geschrieben von Aroree
              Betreiber von Gästebüchern gelten als Host Provider im Sinne von § 11
              TDG.
              interessehalber: wo gibt's das 'offiziell' zum nachzulesen?
              I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

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              • #8
                Per Definition des Paragraphen §3
                1. "Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;

                http://www.datenschutz-berlin.de/rec...med/tdg_de.htm


                Ansonsten habe ich auch noch den Mediendienstestaatsvertrag im Angebot...in dem steht in etwa das gleiche

                http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm

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                • #9
                  btw: solange das Bundesverfassungsgericht bzw das EU-VErfassungsgericht nicht das letzte Wort darüber gesprochen hat....sollte man sich vielleicht an das Urteil ist aber nicht zwingend zumal jedes OLG anders entscheiden kann...

                  Comment


                  • #10
                    Original geschrieben von Aroree
                    btw: solange das Bundesverfassungsgericht bzw das EU-VErfassungsgericht nicht das letzte Wort darüber gesprochen hat....sollte man sich vielleicht an das Urteil ist aber nicht zwingend zumal jedes OLG anders entscheiden kann...
                    ja, so sehe ich das auch. deutsche gerichte haben manchmal eine echt haarsträubende rechtsaufassung, wenn es ums www geht; und verschiedene urteile widersprechen sich auch zuweilen.

                    aber trotzdem bin ich noch nicht überzeugt, dass das anbieten eines gästebuchs unter die von dir zitierten paragraphen fällt, ich halte schlicht die behauptung "Betreiber von Gästebüchern gelten als Host Provider im Sinne von § 11" für rechtlich nicht eindeutig genug festgelegt.

                    aus den heise-artikelen:
                    "Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Trier den Inhalt der Eintragungen zu Eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig"

                    "Zueigenmachung soll dann vorliegen, wenn der Gästebuchbesitzer (vermeintlich) rechtswidrige Beiträge stehen lässt, obwohl er Kenntnis von ihnen hat. Zugleich erlegten die Trierer Richter einem Homepage-Betreiber auf, sein Gästebuch wöchentlich zu kontrollieren, um sich einen Überblick über die Einträge verschaffen zu können."
                    I don't believe in rebirth. Actually, I never did in my whole lives.

                    Comment


                    • #11
                      Diese Sichtweise ist unter Juristen jedoch heftig umstritten, denn sie findet im Gesetz keine ausdrückliche Stütze. Auf das durchschnittliche Gästebuch einer "privaten Homepage" bezogen, mag diese Rechtssicht noch als pragmatischer Weg erscheinen, der aber schnell an die Grenzen der Praktikabilität stoßen dürfte, wenn es sich um eine stark frequentierte Seite oder gar um ein belebtes Diskussionsforum handelt, bei dem es nahezu unmöglich ist, jeden Beitrag einzeln zu kontrollieren. Zudem dürfte der durchschnittliche Internet-User oftmals schlicht überfordert sein, Rechtswidriges von -- gerade noch -- Zulässigem zu unterscheiden. In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, dass mit scharfer Kritik rechnen und leben muss, wer öffentlich agiert. Dabei ist die Grenze zwischen "sinnfälligen Schlagworten" -- wie das Bundesverfassungsgericht es nannte -- und Beleidigungen beziehungsweise Schmähkritik allerdings oftmals fließend und selbst für Juristen nicht immer eindeutig zu definieren. Das letzte Wort in Sachen "Haftung für Gästebücher" wird daher wohl in Karlsruhe gesprochen werden.

                      http://www.heise.de/newsticker/resul...&words=Haftung

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                      • #12
                        ich glaub da gibts son gesetzt dass der webmaster alle 2 wochen sein forum/gb durchschauen muss ...
                        AGH

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                        • #13
                          Wie bereits gesagt das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und bei einem Forum dieser Größe ist das zum Beispiel unmöglich

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